Baurecht

Bauen ist ein komplexer Prozess, der vom Finanzieren, Entwickeln, Planen, über das eigentliche Bauen bis zum Verwalten und Verwerten der Immobilie in allen Phasen Umsicht erfordert. Wir beraten seit langem und mit großer Erfahrung zu allen Rechtsfragen, die in jeder Phase des Bauprozesses auftreten können:

  • Entwickeln und Finanzieren
    • Projektentwicklung, Schaffung von Baurecht, Maklerverträge,
    • Erwerb oder Veräußerung der Immobilie,
    • Finanzierung, Sicherheiten z.B. durch Grundschulden, Hypotheken oder Bürgschaften
  • Bauverträge
    • Entwurf und Verhandlung von z.B. Architekten- und Ingenieurverträgen (Bodengutachten, Statik, Gebäudeautomation, Energetik, Heizung, Lüftung, Sanitär)
    • Bauverträge national und international,
    • Generalunternehmerverträge,
    • Generalübernehmerverträge
    • Nachunternehmerverträge
    • Arbeitsgemeinschaftsverträge
    • Beachtung von nationalem oder internationalem Vergaberecht
  • Bauen

    Kein Bauprojekt endet so wie es ursprünglich geplant wurde. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Bestimmte Vorhaben können sich als technisch oder finanziell nicht machbar herausstellen. Der Bauherr kann seine Meinung ändern. Der ursprünglich vorgesehene Nutzer kann wegfallen. Der neue Nutzer hat andere Anforderungen.

    Derartige Änderungen sind bautypisch. Sie stellen aber hohe Anforderungen an die Rechtsberatung. Ähnliches gilt beim Auftreten von Baumängeln. An kritischen Stellen können sie das ganze Bauprojekt oder zumindest seinen wirtschaftlichen Erfolg gefährden.

    Im Umgang mit diesen Situationen verfügen wir über große Erfahrung und ein großes Repertoire an Handlungsmöglichkeiten. Richtige Positionierung und Strategie, immer mit Blick auf die Ziele unserer Mandanten, gehören zu unseren Kernkompetenzen.

  • Bauprozess

    Wenn Argumente und Verhandlungen nicht weiterhelfen, ist oftmals eine streitige Auseinandersetzung nicht zu vermeiden, sei es vor Schiedsgerichten oder staatlichen Gerichten. In beiden Bereichen verfügen wir über umfangreiche Expertise hinsichtlich der zahlreichen Besonderheiten, die zu beachten sind.

    Bei Bauprozessen steht die Klärung oftmals komplizierter technischer Fragen im Vordergrund. Die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens ist hier häufig das Mittel der Wahl. Je nach Interessenlage können aber andere Verfahren zielführender sein. Wir ermitteln im Vorfeld die genaue Interessenlage unserer Mandanten und klären dann über die Vor- und Nachteile der jeweiligen möglichen Vorgehensweisen auf.

    Technische Fragen werden meist von Gerichtssachverständigen geklärt. Zur Entkräftung technischer Schlussfolgerungen reicht die bloße Gegendarstellung oft nicht aus. Wir arbeiten deshalb mit einem Netzwerk anerkannter Sachverständiger zusammen, die bei Bedarf Stellungnahmen und Gegengutachten erstellen. Die enge Abstimmung zwischen technischen und rechtlichen Fragen ist hier für den Erfolg der Anspruchsdurchsetzung essenziell.

    Durch die regelmäßig hohe Zahl der Beteiligten und die üblicherweise lange Dauer der Verfahren stellt regelmäßig der Umfang der Unterlagen besondere Anforderungen. Durch konsequenten Einsatz elektronischer Hilfsmittel (digitale Akte) bereits seit 2007 profitieren unsere Mandanten von deutlichen Geschwindigkeitsvorteilen bei der Informationsübermittlung und Strukturierung der erforderlichen Informationen.