Arbeitnehmererfinderrecht

Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer umfassend in allen Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts.

Arbeitgeber begleiten wir bei der Inanspruchnahme einzelner Diensterfindungen wie auch bei dem Abschluss von Vergütungsvereinbarungen mit dem Arbeitnehmer bzw. der Festsetzung einer angemessenen Erfindervergütung nach den Vergütungsrichtlinien zum Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG).

Arbeitnehmer vertreten wir in erster Linie bei der Durchsetzung einer angemessenen Erfindervergütung. Dabei gehen der streitigen Auseinandersetzung vor der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen oder den ordentlichen Gerichten zumeist umfassende Bemühungen zur einvernehmlichen außergerichtlichen Einigung mit dem Arbeitgeber voraus. Diese Verhandlungen begleiten wir je nach Sachlage auch als unsichtbare Berater im Hintergrund. Regelmäßig stimmen wir mit unseren Mandanten Vorgehen und Verhandlungslinie gegenüber dem Arbeitgeber umfassend ab. Wir entwerfen Schreiben an den Arbeitgeber oder wirken an eigenen Entwürfen des Mandanten mit.

Nach unserer Erfahrung ist es in Arbeitnehmererfinderangelegenheiten für beide Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, regelmäßig vorteilhaft, wenn ein Dissens über die Erfindervergütung nach Möglichkeit einvernehmlich und diskret abgewickelt wird. Unser vornehmliches Ziel ist es daher, aufgetretene Konflikte außergerichtlich, d.h. auf dem Verhandlungsweg oder durch Streitschlichtungsverfahren, beizulegen.

Sofern sich eine gerichtliche Streitigkeit jedoch nicht vermeiden lässt, können wir unsere Mandanten mit umfassender Expertise auch bei der gerichtlichen Auseinandersetzung wegen Arbeitnehmererfinderansprüchen unterstützen und sind mit den Spruchkörpern, die bei den Gerichten für diese Streitsachen ausschließlich zuständig sind, bestens vertraut.

Auch hinsichtlich der Beratung von Arbeitnehmererfinderangelegenheiten zahlt sich die Kombination aus juristischem und technischen Know-how für unsere Mandanten aus. Nicht selten sind in Arbeitnehmerstreitsachen nämlich genuin patentrechtliche Fragen streitentscheidend, wie etwa die Beurteilung, ob der Arbeitgeber die Erfindung des Arbeitnehmers überhaupt benutzt, bzw. was die für die Bestimmung des Erfindungswerts relevante Bezugsgröße ist.

Wenn Sie eine konkrete Frage zum Arbeitnehmererfinderrecht haben, sprechen Sie unsere auf das Recht der technischen Schutzrechte spezialisierten Patentanwälte und Rechtsanwälte an.