Grundbegriffe der Produkthaftung

Produkthaftung ist ein Sammelbegriff für die Verpflichtung zum Einstehenmüssen für Schäden als Folge fehlerhafter Produkte. Dabei unterfällt dem Begriff nach einem weiten Verständnis sowohl die vertragliche (Stichwort: Gewährleistung) als auch die (außervertragliche) vertragsunabhängige Haftung

Die außervertragliche Haftung für Produktfehler ist in vielerlei Hinsicht von der sonstigen Haftung für Baumängel abzugrenzen. Sie erfordert zunächst keine vertraglichen Beziehungen zwischen dem Hersteller des Produktes und dem Geschädigten und ist insofern weiter als die vertragliche Haftung. Andererseits deckt sie anders als das Gewährleistungsrecht regelmäßig nur Schäden ab, die durch das fehlerhafte Produkt an anderen Sachen und Rechtsgütern entstehen, nicht Schäden am Produkt selbst. Aber auch hierzu gibt es besondere Konstellationen (Stichwort: Weiterfresserschäden), in denen sogar Schäden am fehlerhaften Produkt selbst erstattungspflichtig sind. Im günstigsten Fall für den Geschädigten kann die außervertragliche Produkthaftung aber auch Haftungslücken des Gewährleistungsrechts, z.B. hinsichtlich der oftmals sehr teuren Ein-und Ausbaukosten, überwinden helfen.
Von Produkthaftung im engeren Sinne wird gesprochen, wenn eine Haftung auf der Grundlage des Produkthaftungsgesetzes infrage kommt. Für eine Haftung auf dieser Grundlage ist kein Verschulden des Herstellers erforderlich. Es genügt das Inverkehrbringen des fehlerhaften Produkts. Daneben kommt eine Haftung auf Basis von § 823 BGB in Betracht. Hier wird dann von der „Produzentenhaftung“ gesprochen. Letztere ist zwar eine Verschuldenshaftung. Durch von der Rechtsprechung in vielerlei Hinsicht gewährte Beweislastumkehr zugunsten des Geschädigten ist aber auch die Produzentenhaftung einer verschuldensunabhängigen Haftung sehr weit angenähert.