Bewerbung für new gTLDs

Im Juni 2011 hat die ICANN im Rahmen ihres sog. „New gTLD Program“ die Ausweitung des Namensraumes auf eine unbegrenzte Zahl neuer Top-Level-Domains beschlossen. Dies eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, unter einer eigenen Top-Level-Domain im Internet aufzutreten und diese zu ausschließlich unternehmenseigenen Zwecken zu nutzen.

In der ersten Bewerbungsrunde, die am 30. Mai 2012 endete wurden 1930 Bewerbungen für 751 neue Top-Level-Domains. Die Ausweitung des Domain Name-Systems auf eine unbegrenzte Zahl neuer generischer Top-Level-Domains (gTLDs) führt zu einer grundlegenden Änderung des gegenwärtig auf 21 generische Top-Level-Domains (TLDs) begrenzten Domain-Name-Systems und hat weitreichende Konsequenzen für die Internet- und Markenindustrie.

Nach dem gegenwärtigen Stand soll die zweite Bewerbungsrunde im Jahre 2017 eröffnet werden.

Unser Team verfügt über das notwendige juristische und technische Know-How, die zur Vorbereitung und Durchführung eines gTLD-Bewerbungsverfahrens bei ICANN erforderlich sind.

In technischen Fragen arbeiten wir mit namhaften Internet Service Providern zusammen, die in der Lage sind, die technischen Voraussetzungen für den Registry-Betrieb einer gTLD zu realisieren.

In der ersten Bewerbungsrunde für neue Top-Level-Domains haben wir die folgenden new gTLD-Bewerbungen erfolgreich juristisch begleitet:

Merck KGaA für <.merck> und <.emerck>

BMW Group für <.bww> und <.mini>

Der Spiegel  für  <.spiegel>

Kanton Zürich  für <.zuerich>

FLSmidth  für <.fls>

Deutsche Vermögensberatung AG  für <.dvag>, <.Vermögensberater>, <.vermögensberatung>, <.allfinanz> und <.allffinanzberater>, <.allfinanzberatung>

Unser Service-Angebot umfasst u.a.: 

  • die Erstellung der Bewerbungsunterlagen und Durchführung des Bewerbungsverfahrens
  • die Konzeption und Ausarbeitung des Regelwerks der Vergabe- und Streitbeilegungsverfahren
  • die strategische Beratung bei der technischen Realisierung der Registry-Funktionen
  • die Beratung hinsichtlich der technischen und wirtschaftlichen Evaluierung ihres Antrags  auf Registrierung einer TLD
  • das Projektmanagement
  • die Beratung bei der technischen Implementierung ihrer TLD
  • die Vertretung und Beratung im Falle von Einsprüchen gegen ihren Registrierungsantrag in allen in Betracht kommenden Streitbeilegungsverfahren (Legal Rights Objection, String Confusion, Community Objection und Limited Public Interest Objection) sowie der Rechtsschutzverfahren gegen Entscheidungen der ICANN.