Gemeinschaftspatent (EU-Patent)

Während es in der Europäischen Union bereits seit 1995 die einheitliche Gemeinschaftsmarke und seit 2003 das einheitliche Gemeinschaftsgeschmacksmuster gibt, ist es mit dem für EU-Europa einheitlichen und zentral verwalteten Gemeinschaftspatent (EU-Patent) noch nicht ganz so weit.

 Doch haben sich nunmehr 25 Mitgliedsstaaten der EU (ohne Spanien und Italien) darauf verständigt, im Rahmen einer „Verstärkten Zusammenarbeit“ ein auf diese Staaten beschränktes Gemeinschaftspatent zu schaffen. Dieses Patent soll vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilt und verwaltet werden, bis zur Erteilung genauso wie das bisherige europäische Patent nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ). Auf Antrag soll es dann direkt Wirkung in den beteiligten 25 EU-Mitgliedsstaaten entfalten. Verfahrenssprachen für das Gemeinschaftspatent sollen nach Wahl des Anmelders Deutsch, Englisch oder Französich sein – ebenfalls wie beim EPÜ. Für einen Übergangszeitraum, bis maschinelle Übersetzungen in die Landessprachen qualitätsmäßig akzeptabel sein werden, soll bei der Erteilung zusätzlich eine englische Übersetzung beim EPA einzureichen sein (sofern die gewählte Verfahrenssprache nicht Englisch ist). Zum aktuellen Stand der Dinge (u.a. mit dem hier zitierten Vorschlag zur Übersetzung des Gemeinschaftspatents) können Sie sich auf der Seite der EU-Kommission selbst ein Bild machen.

 Für Streitverfahren aus dem Gemeinschaftspatent wird ein einheitliches europäisches Patentgericht EPG (unified patent court – UPC) geschaffen, mit einem Zentralgericht erster Instanz in Paris (central division) und lokalen sowie regionalen Kammern (local and regional divisions) erster Instanz in den übrigen Staaten.

 Solange es das EU-Gemeinschaftspatent noch nicht gibt, begnügen wir uns in Europa mit dem Europäischen Patent, das bereits zentral und einheitlich geprüft und erteilt wird – vom EPA – und den gesamten Raum der EU (und sogar mehr) erfassen kann, jedoch nach Erteilung in voneinander unabhängige nationale Patente zerfällt und wie nationale Patente durchgesetzt werden muss.