Patentverletzungsklage

Die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche aus einem Patent (Unterlassung, Schadensersatz, …) gegen Verletzer erfolgt im Klageverfahren vor einem ordentlichen Gericht. Für Patentstreitsachen sind erstinstanzlich Spezialkammern bestimmter Landgerichte zuständig; es besteht Anwaltszwang für die Beteiligten!

 Als gemischte Kanzlei von Patentanwälten und Rechtsanwälten verstehen wir uns besonders auf die Vertretung und Beratung in Patentverletzungsverfahren und den dazugehörigen Begleitverfahren, wie Einspruchsverfahren gegen das zugrunde liegende Patent und Nichtigkeitsverfahren. Sprechen Sie uns an.

Ein nützliches Software-Tool zur Berechnung der Prozesskosten im Zivilprozess erster und zweiter Instanz finden Sie auf der Seite von Franz Xaver Dimbeck, Richter am Oberlandesgericht München http://jurfree.dimbeck.de/GKostRVG/GKostRVG.htm