Comicfiguren

Nutzungsformen im Internet. Die Computertechnik und insbesondere die moderne Netztechnologie erlaubt es, Bildmaterial ohne Qualitätsverlust elektronisch zu vervielfältigen, zu bearbeiten und in veränderter oder unveränderter Form zu nutzen. Die moderne Link-Technologie erlaubt es gar, mittels sog. Online-Links („IMG-Tag“) fremde Grafiken oder Figuren unmittelbar in die eigene Website einzubinden, ohne dass seitens des Nutzer unmittelbar festzustellen wäre, von welchem Server das Bildmaterial abgerufen wird.

Urheberrechtsschutz. Großer Beliebtheit erfreut sich die Nutzung von Comicfiguren auf der eigenen Homepage. Außer Acht bleibt dabei häufig das Urheberrecht. Handelt es sich bei der virtuellen Figur um eine der Phantasie des Urhebers entsprungene, künstlich geschaffene Figur, so ist diese in der Regel urheberrechtlich als Werk der bildenden Künste geschützt. Vermenschlichten Tierfiguren, wie z.B. dem Mecki-Igel, den Schlümpfen oder der Plüschfigur Alf, den Gestaltungen der Sendung mit der Maus oder der Comicserie Asterix wurden von den deutschen Gerichte ausdrücklich Urheberrechtsschutz zuerkannt. Die unerlaubte Übernahme solcher Figuren z.B. auf die eigene Homepage ist daher unzulässig, wenn nicht vom Urheber zuvor die erforderlichen Nutzungsrechte eingeholt wurden. Wer dies nicht beachtet, muss mit einer Abmahnung seitens des Rechteinhabers und den entsprechenden Kostenfolgen rechnen.