Arbeitnehmererfinderrecht
Das Arbeitnehmererfinderrecht befasst sich - grob zusammengefasst - mit der Übertragung der Rechte an Erfindungen und technischen Verbesserungsvorschlägen des Arbeitnehmers auf den Arbeitgeber und den sich daraus ergebenden Vergütungsansprüchen des Arbeitnehmers.
Unsere Rechtsanwälte und Patentanwälte beraten Sie in allen Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts, sowohl bei der einvernehmlichen außergerichtlichen Streitbeilegung als auch in streitigen Verfahren vor der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungsangelegenheiten oder den ordentlichen Gerichten.
Auf den folgenden Seiten finden Sie
- ein Glossar mit den wichtigsten Grundbegriffen des Arbeitnehmererfinderrechts (Arbeitnehmererfinderrecht von A-Z)
- die für das Arbeitnehmererfinderrecht relevanten Gesetze und Verordnungen.
Die hier angebotenen Informationen können Ihnen nur einen groben Überblick über das Gebiet des Arbeitnehmererfinderrechts geben ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Korrektheit. Keinesfalls ersetzen sie eine Beratung im Einzelfall. Wenn Sie eine konkrete Frage zum Arbeitnehmererfinderrecht haben, sprechen Sie unsere im Recht der technischen Schutzrechte spezialisierten Rechtsanwälte und Patentanwälte an:
Rechtsanwalt Dr. rer. nat. Michael Schramm, European Patent Attorney, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz München
Rechtsanwalt Christoph Lang LL.M., Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, München
Patentanwalt Dr.-Ing. Günther Schneider, European Patent Attorney, München
