Netzwerkklausel
Netzwerkklauseln sind häufig anzutreffende Bestimmungen, die vorsehen, daß die Software in einem Netzwerk nur an einer bestimmten Zahl von Arbeitsplätzen benutzt werden oder die Nutzung an weiteren Arbeitsplätzen nur gegen zusätzliche Vergütung zulässig ist.
Diese sind grundsätzlich nicht zu beanstanden und gegenüber dem Anwender wirksam, da der Hersteller ein schützenswertes Interesse daran hat, daß der Anwender nicht ohne seine wirtschaftliche Partizipation die Software in größerem Umfang als vertraglich vorgesehen nutzt. Unwirksam wäre lediglich ein absolutes Netzwerkverbot in AGB; dort muß gewährleistet sein, daß die Nutzung im Netzwerk zulässig ist, wenn der Zugriff anderer Nutzer auf die Software im Netzwerk durch technische Schutzmaßnahmen gehindert ist.
