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Pflichtenheft

Das Pflichtenheft ist von entscheidender Bedeutung für die Durchführung von Projektverträgen. Ein unzureichendes Pflichtenheft ist häufiger Grund für das Scheitern von EDV-Projekten. Es legt aus Sicht des Softwareanwenders die Sollfunktionen der Software fest. Die Rechtsprechung spezifiziert es so: Ein ordnungsgemäßes Pflichtenheft enthält mindestens eine allgemeine Zielbeschreibung, die Beschreibung der Hard- und Softwareumgebung, in die das System eingebettet werden soll und den genauen Funktionsumfang der Software (Eingabefunktionen und Eingabedaten, Ausgabefunktionen und Ausgabedaten). Sehr allgemein und nicht weiterführend ist demgegenüber die Beschreibung des Pflichtenhefts in DIN 69901.

 

Nach inzwischen überwiegender Auffassung ist die Erstellung des Pflichtenhefts Obliegenheit des Auftraggebers. Ist nichts vereinbart, muß der Auftraggeber dem Auftragnehmer das Pflichtenheft zur Verfügung stellen. Verfügt der Auftragnehmer, wie oft, neben seinem technischen know-how auch über branchenspezifische Kenntnisse, empfiehlt sich dessen Mitwirkung an der Erstellung des Pflichtenhefts. Unter Umständen ist es auch sinnvoll, dem Auftragnehmer die Erstellung des Pflichtenheftes ganz zu übertragen. Beides bedarf einer vertraglichen Vereinbarung.