Programmdokumentation
Eine gute Programmdokumentation ist für die Benutzung einer Software im allgemeinen von hoher Bedeutung. Die Rechtsprechung erkennt daher eine Pflicht zur Lieferung einer Bedienungsanleitung auch dann an, wenn hierüber keine besondere Absprache getroffen wurde. Diese Pflicht besteht grundsätzlich auch wenn eine Benutzerschulung stattgefunden hat und die Software über ein integriertes Hilfesystem verfügt. Liefert der Softwareanbieter überhaupt keine Dokumentation, kann sie der Anwender daher nachfordern. Hierfür greifen nach der Rechtsprechung nicht die kurzen Gewährleistungsfristen von 6 Monaten bei Kauf und Werkvertrag ein, vielmehr kann die Dokumentation grundsätzlich auch noch 6 Monate nach Lieferung der Software verlangt werden.
Ist die Dokumentation unvollständig, unrichtig, miß- oder unverständlich, kann dies einen Mangel der Software darstellen und Gewährleistungsrechte begründen. Die an den Umfang und Inhalt der Dokumentation zu stellenden Anforderungen richten sich nach dem Anwenderkreis der Software. Eine englischsprachige Dokumentation dürfte nur dann ausreichend sein, wenn es sich bei dem Anwenderkreis um EDV-Profis handelt. Sind die Anwender EDV-Laien, ist auf Verständlichkeit der Dokumentation zu achten. Zur Vollständigkeit der Dokumentation gehört im allgemeinen eine Auflistung aller Programmfehlermeldungen mit Hinweisen auf mögliche Fehlerursachen und Behebungsmöglichkeiten.
Die Programmdokumentation ist selbst, wie in der Regel das Programm, urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen und Weiterverbreitungen der Dokumentation dürfen daher grundsätzlich nur mit Zustimmung des Softwareanbieters vorgenommen werden.
