Projektverträge
Projektverträge sind Verträge über die Erstellung anwenderspezifischer Software. Statistiken belegen, daß nur etwa ein Drittel der Projektverträge erfolgreich durchgeführt werden. Bei etwa einem weiteren Drittel der Projektverträge verzögert sich die Beendigung des Projekts um mehr als die Hälfte der ursprünglich veranschlagten Zeit. Das restliche Drittel der Projektverträge scheitert gänzlich und hinterläßt eine Programmruine.
Die Gründe für das häufige Scheitern von Softwareprojekten liegen regelmäßig in einer unzureichenden Ausarbeitung des Pflichtenhefts und einer ungenügenden Festlegung organisatorischer Vorkehrungen. Der Projektvertrag sollte daher im allgemeinen neben der möglichst exakten Leistungsbeschreibung im Pflichtenheft vor allem folgende Regelungspunkte enthalten:
- Phasenplan mit Datumsangabe, wann welcher Projektabschnitt abzuschließen ist
- Teilabnahmen nach Abschluß einzelner Projektphasen
- Festlegung der Mitwirkungspflichten des Anwenders, insbesondere Verschaffung des Zugangs zu Testdaten, Räumlichkeiten, Hard- und Softwareumgebung
- Projektorganisation, Benennung von Projektleiter und Ansprechpartnern, Kompetenzzuweisungen, Projektbesprechungen, Eskalationsverfahren
- Verfahren für nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs
- Abnahmeprozedur
