Schutzhüllenverträge
Der Begriff Schutzhüllenverträge meint den Sachverhalt, daß der Datenträger bei einem Softwareerwerb in Folie eingeschweißt ist und diesem vorgedruckte Vertragsbedingungen des Softwareherstellers beigegeben sind, die regelmäßig Nutzungsbeschränkungen enthalten. Auf der Folie findet sich der Hinweis, daß das Öffnen der Folie die Zustimmung des Anwenders zur Geltung dieser Vertragsbedingungen bedeutet.
Diese aus den USA stammende Vertriebspraxis ist unter deutschem Recht bedenklich. Die beigefügten Nutzungsbedingungen gelten nach dem AGB-Gesetz nur, wenn der Anwender Gelegenheit hatte, von diesen Kenntnis zu nehmen und danach sein Einverständnis mit ihnen erklärt hat. Häufig fehlt es schon an der Möglichkeit der Kenntnisnahme, wenn die Bedingungen von außen nicht lesbar sind. Die beigegebenen Vertragsbedingungen sind dann wirkungslos. Weiter bedeutet auch das Aufreißen der Verpackung nicht notwendig die Einverständniserklärung mit den Nutzungsbedingungen. Sie drückt zunächst lediglich den Willen zur Benutzung der Software aus. Schutzhüllenverträge sind daher nach deutschem Recht regelmäßig unwirksam.
