bettinger.de

Geschmacksmusterrecht (Designrecht)

Ästhetische  Gestaltungen sind vom Patent- und Gebrauchsmusterschutz ausgenommen, können aber nach dem Geschmacksmustergesetz durch die Eintragung in das Geschmacksmusterregister ebenfalls gegen Nachahmung geschützt werden. Geschützt ist die eingetragene zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon.

 

Wir beraten Sie umfassend beim Schutz ästhetischer Gestaltungsformen, einschließlich typographischer Schriftzeichen, durch das nationale und internationale Geschmacksmusterrecht. Auf den folgenden Seiten finden Sie

 

 

Wir weisen darauf hin, dass unsere Informationen zum Geschmacksmusterrecht (Designrecht) 

 

  • nur Informationen allgemeiner Art sind und nicht auf die besonderen Bedürfnisse bestimmter Personen oder Einrichtungen abgestimmt sind;
  • nicht notwendigerweise umfassend, vollständig oder aktuell sind;
  • teilweise mit externen Websites verbunden sind, die unsere Rechtsanwälte nicht beeinflussen können und für die wir keine Verantwortung übernehmen;
  • keine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen können. Bei konkreten Rechtsproblemen sollten Sie immer einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

 

Wenn Sie weitere Fragen zum Geschmacksmusterrecht (Designrecht) haben, sprechen Sie unsere auf das Geschmacksmusterrecht (Designrecht) spezialisierten Rechtsanwälte bitte direkt an:

 

Rechtsanwalt Dr. Torsten Bettinger, Fachanwalt für IT-Recht, München

 

Patentanwalt Dr. Günther M. Schneider, München

 

Rechtsanwalt Dr. Michael Schramm, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, München

 

Rechtsanwalt Peter Müller, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, München

 

Rechtsanwalt Christoph Lang, München

 

Einen Überblick über unsere Beratungsleistungen im Designrecht finden Sie der Rubrik Rechtsgebiete: Geschmacksmusterrecht (Designrecht)