Geschmacksmusterrecht (Designrecht)
Ästhetische Gestaltungen sind vom Patent- und Gebrauchsmusterschutz ausgenommen, können aber nach dem Geschmacksmustergesetz durch die Eintragung in das Geschmacksmusterregister ebenfalls gegen Nachahmung geschützt werden. Geschützt ist die eingetragene zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon.
Wir beraten Sie umfassend beim Schutz ästhetischer Gestaltungsformen, einschließlich typographischer Schriftzeichen, durch das nationale und internationale Geschmacksmusterrecht. Auf den folgenden Seiten finden Sie
- ein Lexikon mit den wichtigsten Grundbegriffen des Geschmacksmusterrechts (Designrechts) und Erläuterungen zur Geschmacksmusterregistrierung (Geschmacksmusterrecht von A-Z)
- eine Sammlung der wichtigsten
Gerichtsentscheidungen des Geschmacksmusterrechts (Designrechts) - die für das Geschmacksmusterrecht (Designrecht) relevanten
Gesetze und Verordnungen
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Wenn Sie weitere Fragen zum Geschmacksmusterrecht (Designrecht) haben, sprechen Sie unsere auf das Geschmacksmusterrecht (Designrecht) spezialisierten Rechtsanwälte bitte direkt an:
Rechtsanwalt Dr. Torsten Bettinger, Fachanwalt für IT-Recht, München
Patentanwalt Dr. Günther M. Schneider, München
Rechtsanwalt Dr. Michael Schramm, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, München
Rechtsanwalt Peter Müller, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, München
Rechtsanwalt Christoph Lang, München
Einen Überblick über unsere Beratungsleistungen im Designrecht finden Sie der Rubrik Rechtsgebiete: Geschmacksmusterrecht (Designrecht)
