Domainrecht
Konflikte zwischen Marken oder Unternehmenskennzeichen und Domainnamen verbreiten sich wie Viren im Internet. Die wesentlichen Konfliktsituationen des Domainrechts sind zwischenzeitlich Gegenstand der Rechtsprechung der Instanzgerichte und des Bundesgerichtshofs gewesen. Es besteht daher zwischenzeitlich ein breiter Fundus an Rechtsprechung zum Domainrecht, der eine brauchbare Grundlage für die Beurteilung von Domainrechtsstreitfällen bietet.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen mit umfassendem Know-how in allen Fragen des Domainrechts zur Verfügung.
Ein umfassende Darstellung des Domainrechts finden Sie in dem von Dr. Torsten Bettinger herausgegebenen "Handbuch des Domainsrechts: Nationale Schutzsysteme und internationale Streitbeilegung", Carl Heymanns Verlag.
Auf den folgenden Seiten finden Sie
- ein
Lexikon des Domainrechts (Domainrecht A-Z) mit den wichtigsten Grundbegriffen des Domain-Name-Systems und des Domainrechts (z.B. Abmahnung, einstweilige Verfügung etc.) - eine Sammlung der wichtigsten
Urteile im Domainrecht - aktuelle Informationen zur Rechtsprechung der
Online-Schiedsgerichte (Alternative Dispute Resolution) in Domainstreitigkeiten - die für das Domainrecht relevanten
Gesetze und Verordnungen - aktuelle Informationen zu
ICANN's "New gTLD Program"
Die hier angebotenen Informationen können Ihnen nur einen groben Überblick über das Gebiet des Domainrechts geben, ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Korrektheit. Keinesfalls ersetzen sie eine Beratung im Einzelfall. Wenn Sie eine konkrete Frage in einem Domain- oder Markenkonflikt haben, sprechen Sie unsere auf das Domainrecht spezialisierten Rechtsanwälte an.
Rechtsanwalt Dr. Torsten Bettinger, LL.M., Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, München
Rechtsanwalt Martin Müller, München
Rechtsanwalt Thomas Dreiser, München
Einen Überblick über unsere Beratungsleistungen im Domainrecht finden Sie auf den Seiten Rechtsgebiete-Domainrecht
