Neue Top-Level-Domains (TLDs) - ICANN's "New gTLD Program"
ICANN Board verabschiedet die finale Fassung des Applicant Guidebooks zur Registrierung neuer gTLDs ("new gTLDs")
Das Board der für die Koordination des Domain-Name-Systems zuständige Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) hat am 20.06.2011 die finale Fassung der Ausschreibungsregeln ("Draft Applicant Guidebook") für die Registrierung neuer gTLDs ("new gTLDs") verabschiedet. Nach dem von ICANN angekündigten vorläufigen Zeitplan müssen Bewerbungen für eine neue Top-Level-Domain im Zeitraum vom 12. Januar - 12. April 2012 bei ICANN eingereicht werden.
ICANN's New gTLD Program ist das Ergebnis langwieriger und kontroverser Diskussionen mit allen Beteiligten der globalen Internet Community und führt zu weit reichenden Änderungen des gegenwärtig auf 21 generische Top-Level-Domains (TLDs) begrenzten Domain-Name-Systems. ICANN geht gegenwärtig davon aus, dass mehr als 500 Anträge auf die Registrierung neuer Top-Level-Domains in der 1. Bewerbungsrunde eingereicht werden.
Einzelheiten des „new gTLD program“ sind in „Draft Applicant Guidebook" ("DRAFT RFP") dargestellt.
Unser Team verfügt über das notwendige juristische und technische Know-How, die Erfahrung und die Kontakte, die zur Vorbereitung und Durchführung eines gTLD-Bewerbungsverfahrens bei ICANN erforderlich sind. Wir waren als Berater bei der Ausarbeitung des Streitbeilegungsverfahren für die neuen gTLDs durch die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) beteiligt und sind bereits von mehreren Unternehmen mit der Vorbereitung des Bewerbungsverfahrens beauftragt. Ferner haben wir unter anderem den Entwurf des Regelwerks der geplanten Bewerbung der dotBERLIN GmbH & Co. KG um Zuteilung der TLD „.berlin“ verfasst.
In technischen Fragen arbeiten wir mit namhaften Internet Service Providern zusammen, die in der Lage sind, die technischen Voraussetzungen für den Registrybetrieb einer gTLD zu realisieren.
Unser Service-Angebot umfasst u.a.:
- die Erstellung der Bewerbungsunterlagen und Durchführung des Bewerbungsverfahrens
- die Konzeption und Ausarbeitung des Regelwerks der Vergabe- und Streitbeilegungsverfahren
- die strategische Beratung bei der technischen Realisierung der Registry-Funktionen
- die Beratung hinsichtlich der technischen und wirtschaftlichen Evaluierung ihres Antrags auf Registrierung einer TLD
- das Projektmanagement
- die Beratung bei der technischen Implementierung ihrer TLD
- die Vertretung und Beratung im Falle von Einsprüchen gegen ihren Registrierungsantrag in allen in Betracht kommenden Streitbeilegungsverfahren (Dispute Resolution)
Nachfolgend haben wir für Sie die Voraussetzungen eines Antrags auf Registrierung einer neuen TLD und die wichtigsten Grundsätze der geplanten Evaluierungs- und Streitbeilegungsverfahren zusammengestellt.
Vergabegrundsätze
1. Unbegrenzte Zahl neuer TLDs
Der am 30.05.2011 veröffentlichte und am 20.6.2011 vom ICANN Board verabschiedete Entwurf sieht eine Ausweitung des Domain-Namensraums um eine unbegrenzte Zahl neuer gTLDs vor („unlimited expansion of the domain name space“).
Die Ausschreibungsregeln sehen vor, dass neue Top-Level-Domains in unbegrenzter Zahl vergeben werden können. („unlimited expansion of the domain name space“). Es wird erwartet wird, dass nach Abschluss der ersten Bewerbungsrunde bis zu 500 neue Top-Level-Domains von ICANN zugeteilt werden. Das Spektrum der möglichen Nutzung der neuen gTLD reicht von einer ausschließlich proprietären Nutzung einer gTLD durch einzelne Unternehmen (z.B. .ibm, .sap, .allianz, .kpmg etc.), der Benutzung einer gTLD durch Unternehmen bestimmter Branchen (z.B. .travel, .hotel, .bank etc.), die Mitglieder soziale Netzwerke oder Spielgemeinschaften (z.B. .facebook, .xing, .PS3, .wii etc.), spezielle Interessengruppen (z.B. .sport, .eco, .golf, .food, .wine etc.), Unternehmen oder Personen einer bestimmten geographischen Region (z.B. .berlin, .bayern, .nyc etc.) und Sprachgemeinschaften (.cym (Wales), .gal (Galizia), .bzh (Bretagne) bis hin zu der Nutzung einer gTDL zur uneingeschränkten Vergabe von Second-Level-Domains an Unternehmen aller Branchen, Organisationen und Privatpersonen. (z.B. .web, .shop, .buy etc.).
2. Verfügbare Zeichen und Struktur des Namensraums
Die beantragten gTLDs können sowohl aus ASCII-Code-Zeichen als auch aus nicht lateinischen Buchstaben bestehen (sog. internationalized gTLDs oder IDNs). Registrierungsfä-hig sind daher z.B. auch Transkriptionen eines Zeichens in Sprachen mit nicht-lateinischen Schriftzeichen (z.B. Chinesisch, Koreanisch, Japanisch, Kyrillisch, Arabisch etc.).
Der Inhaber einer gTLD ist hinsichtlich der Strukturierung des Namensraums und Gestaltung des Registrierungsbedingungen der gTLD frei.
Das in der Bewerbung dargelegte Nutzungskonzept und die Registrierungsrichtlinien wird im Falle der Zuteilung der gTLD Gegenstand des mit ICANN geschlossen Registry-Vertrages und kann daher nur mit Zustimmung der ICANN geändert werden.
3. Antragsberechtigte („eligibility requirements“)
Zur Antragstellung berechtigt sind grundsätzlich nur Unternehmen, Organisationen oder Institutionen, die im Einklang dem jeweiligen anwendbaren nationalen Recht verfasst und von „gutem Ansehen“ („established corporations, organisations, or institutions in good standing“) sind, nicht aber Privatpersonen oder Einzelunternehmer („individuals or sole proprietorships“). Der Nachweis des erforderlichen „establishment“ bzw. des „good standing“ kann durch Registerauszüge (Handelsregister, Vereinsregister etc.) und durch notarielle Erklärungen geführt werden.
Antragsteller sowie deren Partner, Manager oder sonstige Führungskräfte, die in den letzten 10 Jahren wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit aus dem Bereich eines Vermögens- oder Steuerdelikte verurteilt wurde oder gegen die wegen entsprechender Delikte Disziplinarverfahren geführt wurden, können vom von ICANN vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden. Das Gleiche gilt für Antragsteller sowie deren Partner, Manager oder sonstige Führungskräfte, gegen die wiederholt Entscheidungen wegen der bös-gläubigen Registrierung und Benutzung von Domainnamen erlassen wurden
Zur Antragstellung auf Zuteilung einer neuen gTLD berechtigt sind grundsätzlich nur Unternehmen, Organisationen oder Institutionen von „gutem Ansehen“ („established corporations, organisations, or institutions in good standing“), nicht aber Privatpersonen oder Einzelkaufleute („individuals or sole proprietorships“).
4. Vergabe nach dem Grundsatz „First come, firsted served“
Die Zuteilung der gTLDs erfolgt wie bei Second-Level-Domains nach dem Grundsatz „first come, first served“. Dies bedeutet, dass für den Fall, dass eine gTLD bereits in der ersten Bewerbungsrunde vergeben wurde, eine weitere Zuteilung der gTLD an Dritte auf Dauer ausgeschlossen. Für den Fall, dass sich mehrere Bewerber in der ersten Bewerbungsrunde um die gleiche gTLD bewerben (z.B. mehrere Unternehmen mit dem gleichen Unternehmenskennzeichen für eine diesem identischen Domainnamen) erfolgt die Vergabe im Wege einer vergleichenden Evaluierung oder im Wege eines Auktionsverfahrens.
Ablauf des Bewerbungsverfahrens
Nach dem Zeitplan müssen Bewerbungsanträge im Zeitraum vom 12. Januar - 12. April 2012 bei ICANN eingereicht werden. ICANN hat angekündigt nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens der 1. Bewerbungsrunde sukzessive weitere Bewerbungsrunden durchzuführen.
Die Einreichung der Bewerbungsunterlagen erfolgt über ein von ICANN online zur Verfügung gestellte „TLD Application System“ (TAS). Über das TAS hält ICANN einen Katalog von mehr als 50 Fragen abrufbar, die im Wesentlichen die Person des Antragstellers, die beantragte gTLD, das für diese vorgesehene gTLD-Nutzungskonzept, die Architektur und den Betrieb des Registry-Systems sowie verschiedene finanzielle Aspekte der TLD-Bewerbung (Budget, Finanzplan etc.) betreffen. Sämtliche Bewerbungsunterlagen einschließlich der Urkunden, die der Bewerbung als Nachweise beizufügen sind, sind ausschließlich online über das TAS einzureichen.
Bewerbungsgebühren
Mit der Einreichung der Bewerbung ist eine gTLD-Evaluierungsgebühr in Höhe von US$ 185.000 an ICANN zu entrichten. Der fristgerechte Eingang der Zahlung ist die Voraussetzung für die Teilnahme am new gTLD-Bewerbungsverfahren. Evaluierung des Antragstellers und der beantragten gTLD ("Evaluation Procedures").
Die an die ICANN zu zahlende Gebühr wird zum Teil zurückerstattet, wenn ein Registrierungsantrag vor Beendigung der Evaluierung zurückgenommen wird.
Evaluierung der Bewerbung durch ICANN
Die Vergabe einer TLD setzt voraus, dass der Bewerber ein Evaluierungsverfahrens ("Evaluation Procedure") erfolgreich durchläuft. In diesem wird von ICANN überprüft, ob
(1) die beantragte gTLD mit einer bereits bestehenden gTLDs oder in derselben Bewerbungsrun-de beantragten gTLDs identisch ist oder wahrscheinlich Verwechslungen begründet, oder zu Sicherheitsrisiken für die Stabilität des Domain-Name-Systems führt („String Review“), und
(2) der Antragsteller über die erforderliche technische und finanzielle Eignung zum Betrieb eines gTLD-Registies verfügt („Applicants Review“), verfügt.
(3) die vom Bewerber dargestellten Registry-Services negative Auswirkungen auf die Sicherheit und Stabilität des Domain-Name-Systems hat („Registry Services Review“).
Streitbeilegungsverfahren ("Dispute Resolution Procedures") bei Einsprüchen Dritter gegen die beantragte gTLD
Teil 3 das „Draft Applicant Guidebook“ sieht vor, dass innerhalb einer Frist von 90 Tagen, nachdem die gTLD-Bewerbungen in einem Bericht von ICANN veröffentlicht wurden sich, von Dritten Beschwerden gegen die Zuteilung einer gTLD an einen Bewerber eingeleitet werden können. Die Klärung der Frage, ob eine Beschwerde berechtigt ist, erfolgt im Wege außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren. Die Einsprüche können auf die folgenden vier Beschwerdegründe gestützt werden:
- die Wahrscheinlichkeit von Verwechslungen der beantragten gTLD mit einer existierenden oder beantragten gTLD führt („string confusion objection“);
- die Verletzung der Rechte Dritter, die nach internationalen Verträgen und S tandards anerkannt sind („legal rights objection“); Verstoß der beantragten gTLD gegen allgemein anerkannte Grundsätze der öffentlichen Ordnung und Moral verstößt („morality and public order objection“); oder
- die Wahrscheinlichkeit Beeinträchtigungen einer anerkannten „Community, die mit der beantragten gTLD assoziiert wird („community objection”).
Die Verfahrensregeln ergeben sich aus der für alle Streitbeilegungsverfahren einheitlich geltenden „New gTLD Dispute Resolution Procedure“ (new gTLD DRP) sowie den ergänzend gelten die Verfahrensordnungen der jeweils zuständigen Streitbeilegungsinstitution.
Das nachfolgende Schaubild veranschaulicht die verschiedenen Phasen des TLD-Bewerbungsverfahrens:
Schaubild aus dem "ICANN Draft Applicant Guidebook"
Dispute Resolution Provider. Die Klärung der Frage, ob die auf die vorgenannten Gründe gestützten Einsprüche berechtigt sind, erfolgt in vier verschiedenen außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren. Zuständig für die administrative Abwicklung der Streitbeilegungsverfahren sind sog. Dispute Resolution Provider:
Das International Center for Dispute Resolution wird für Streitbeilegungsverfahren aufgrund von Einsprüchen wegen der Gefahr von Verwechslungen zwischen der beantragten gTLD und existierenden gTLDs zuständig sein („string confusion objection“).
Das WIPO Arbitration and Mediation Center ist zuständig für Streitbeilegungsverfahren bei Einsprüchen aufgrund gesetzlich anerkannter Rechte („legal rights objection“).
Die Internationale Handelskammer wird für Streitabwicklung bei Einsprüchen aufgrund des Verstoßes gegen anerkannter Grundsätze der öffentlichen Moral und Ordnung („morality and public order objections“) sowie bei Einwänden aufgrund von Verstößen gegen die Empfindungen, die auf nationalen, kulturellen, geografischen und religiösen Vorstellungen beruhen („community based objections“) zuständig sein.
Die Verfahrenssprache in allen Streitbeilegungsverfahren ist Englisch.
Zuteilungsverfahren bei mehreren Bewerbern für die gleiche gTLD („String Contention Procedures“)
Konkurrierende Anträge um die gleiche gTLD. Sofern zwei oder mehr TLD-Anträge für die gleiche gTLD nach der Evaluierungs- und Einspruchsphase bestehen bleiben, oder zwei oder mehr gTLD-Anträge eine Verwechslungsgefahr begründen, bedarf es einer Entscheidung, welchem der konkurrierenden Bewerber die beantragte gTLD zugeteilt werden soll.
Der Draft RFP sieht in diesem Fall das folgende Prozedere vor:
Versuch einer einvernehmlichen Lösung. In einem ersten Schritt werden die konkurrierenden Antragsteller von ICANN über den aufgetretenen Konflikt informiert und aufgefordert, den aufgetretenen Konflikt einvernehmlich zu lösen. Wenn keine Einigung zwischen den Antragstellern möglich ist, erfolgt die Zuteilung entweder im Wege einer vergleichenden Evaluierung der Registrierungsanträge („comparative evaluation“) oder nach Durchführung eines Auktionsverfahrens („auction process“).
Comparative Evaluation und Auktionsverfahren. Wenn die Anträge von dem Vertreter einer Nutzergruppe eingereicht wurden, erfolgt die Zuteilung nach Durchführung einer vergleichenden Evaluierung der Anträge („community based applications will be resolved through Comparative Evaluation“).
Auch nach dem Vorschlag der finalen Fassung der Ausschreibungsregeln soll im Falle mehrere konkurrierender Anträge auf Registrierung derselben Top-Level-Domain im Wege einer vergleichenden Evaluierung über die Anträge entschieden werden, wenn beide Antragsteller ihre Bewerbung als „community based gTLD“ und nicht als „open gTLD“ qualifiziert haben. Eine solche Konkurrenzsituation liegt regelmäßig vor, wenn beide Antragsteller eine Nutzung der gTLD ausschließlich für unternehmenseigene Zwecke anstreben und deshalb ihre Bewerbungen als „community based application“ qualifizieren.
Eine solche ausschließliche Nutzung der gTLD für unternehmenseigene Zwecke ist nach dem gegenwärtigen Stand der Aussschreibungsregeln zulässig, obwohl der Begriff der „community based application“ für solche „branded“ oder „corporate“ gTLDs nicht wirklich passt.
Die Prüfung, ob ein Antragsteller „klar und nachweisbar die Unterstützung der angegebe-nen „Community“ hat“ erfolgt anhand der nachfolgenden vier Kriterien
- Etablierung der Community (“Community establishment “)
- Nexus zwischen gTLD String und der Community (“Nexus between proposed string and Community”)
- spezifische Registrierungspolitik („dedicated Registration Policies“)
- Unterstützung des Antrags durch die Community („Community endorsement“)
Für jedes der genannten Kriterien können dem Antragsteller zwischen 0 – 4 Punkte gemäß der als Anlage beigefügten Punkteschemata zugeteilt werden.
Wenn nur einer der sich gegenüber stehenden Antragsteller 14 oder mehr Punkte erhält, wird er zum Gewinner der „Comparative Evaluation“ erklärt und erhält die beantragte gTLD zugeteilt. Wenn beiden Unternehmen 14 Punkte zugeteilt werden, erfolgt die Zuteilung entweder
(1) im Wege einer Auktion, für den Fall, dass beide Antragsteller sich auf unterschied-liche Communities berufen haben, oder
(2) für den Fall, dass beide Unternehmen gleiche Communities benannt haben, danach, welcher der Antragsteller „die Mehrheit und einen signifikant größeren Teil der Community vertritt“ (the majority and a significant larger part of the community“)..
Delegierung der gTLD und Vertragsschluss mit der ICANN
Am Ende eines erfolgreichen Bewerbungsverfahrens stehen die Delegierung der gTLD an den Antragsteller und der Abschluss eines Registry-Vertrages mit der ICANN. Dieser sieht vor, dass der Inhaber der gTLD den Betrieb seiner Top-Level Domain innerhalb von 12 Monaten nach Zuteilung aufnehmen muss. Die Vertragslaufzeit für die Verwaltung einer Top-Level Domain beträgt 10 Jahre mit einer Option auf Verlängerung. Die jährlich an ICANN zu entrichtenden Gebühren betragen entweder USD 75.000 oder, sofern dieser Betrag höher ist, 5% der Einnahmen aus den Domainregistrierungen.
Einrichtung eines Trademark Clearinghouse und Schaffung neuer ADR-Verfahren für bei bösgläubigen Domainregistrierungen im Bereich der new gTLDs
Erhebliche Änderungen im DAG betreffen den Schutz der Markeninhaber durch außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren, sog. Sunrise-Verfahren Trademark Claim Services.
Nach der aktuellen Fassung des DAG soll zukünftig ein Trademark Clearing House eingerichtet werden, das unter anderem die Aufgabe hat, Schutzrechte zu validieren und diese den Registries im Zusammenhang mit der Durchführung sog. Sunrise-Verfahren und „Trademark Claims Services“ zur Verfügung zu stellen.
ICANN hat ferner beschlossen in Ergänzung zur UDRP ein sog. Uniform Rapid Suspension System (URS) zu etablieren, dass in Fällen offensichtlich bösgläubiger Benutzung eines Domainnamens eine schnellere und deutlich kostengünstigere Rechtsdurchsetzung ermöglichen soll. Ebenfalls ergänzend hierzu sollen außergerichtliche Streitbeilegungsverfahrens etabliert werden, in denen sich Markeninhaber gegen die unzulässige Nutzung einer gTLD durch den Inhaber der gTLD zur Wehr setzen können (sog. „Trademark Post Delegation Dispute Resolu-tion Procedures“ bzw. „Registry Restriction Dispute Resolution Proceudres“).
All diese Änderungen betreffen in erster Linie die Betreiber von gTLDs, die die Registrierung von Second-Level-Domains einem größeren Kreis von Nutzern anbieten wollen, jedoch nicht Bewerbungen für gTLDs, die ausschließlich zu unternehmenseigenen Zwecken genutzt werden sollen.
Zeitplan
Nach der letzten Ankündigung des ICANN Board stellt sich der Zeitplan für die Einführung der neuen Top-Level-Domains wie folgt dar:
- Juli-Oktober: ICANN "new gTLD public awareness campaign"
- 12. Januar 2012: Beginn der 1. Bewerbungsrunde
- 12. April 2012: Ende der Bewerbungsrunde
Weitere Informationen
- Glossar mit den wichtigsten Grundbegriffen des Domain-Name-Systems und des Domainrechts (Domainrecht von A-Z)
- Rechtsnatur und Funktion der ICANN
- Urteilsdatenbank zum Domainrecht
- Online-Schiedsgerichte für Domainnamenskonflikte
- Zu einer umfassenden Darstellung des Domainrechts siehe Bettinger, Handbuch des Domainrechts, Carl Heymanns Verlag, 2008
