
- LG Berlin: " Deutschland.de"
Urteil vom 10.08.2000 - 16 O 101/00
Leitsatz:
Die Bundesrepublik Deutschland kann von dem Betreiber eines elektronischen (virtuellen) Kaufhaus gem. § 12 S. 1 i V. § 1004 BGB verlangen, die weitere Benutzung des Domainnamens "deutschland.de" zu unterlassen und die Adresse freizugeben.
- LG Köln: "WDR. org"
Urteil vom 23.05.2000 - 33 O 216/00
Leitsatz:
Der Westdeutsche Rundfunk kann von dem Inhaber der Domain WDR.org, einem Anbieter von diversen Internetdienstleistungen ( u. a. in den Bereichen Fachjournalismus, Public Relations, Web- Design und Grafik), verlangen, dass er die Verwendung des Domainnamens WDR.org unterlässt. Aufgrund der weitgehend identischen Zeichen und der Ähnlichkeit der von den Parteien angeboten Dienstleistungen bzw. Waren besteht unmittelbare Verwechslungsgefahr im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.
- LG Hamburg: "welt-online.de"
Urteil vom 13.01.1999 - 315 O 478/98
Leitsatz:
Der Herausgeber der Zeitung "Die Welt" kann von dem Inhaber der Domain "welt-online.de", der behauptet, er habe den Begriff neben einer Vielzahl von generischen Begriffen reserviert, um einen " Internetführer" herauszugeben, verlangen, dass er die Benutzung dieses Domainnamens unterlässt. Denn durch die Benutzung des Kennzeichens "welt-online.de" als Domainname wird die Wertschätzung der Marke "Die Welt" ohne gerechtfertigten Grund in unlauterer Weise ausgenutzt und beeinträchtigt.
- LG Braunschweig: "...online.de/Stadt-Info.de"
Urteil vom 26.01.2000 - 9 O 2705/99
Leitsatz:
Der Inhaber der eingetragenen Marke "Stadt-Info" kann die Benutzung der Bezeichnung "...-Online/Stadt-Info" nicht untersagen. Die Verwendung des Begriffes "Stadt -Info" im Sinne eines Links- oder Inhaltsverzeichnisses, um den Benutzer das Aufblättern der entsprechenden Seite der Homepage zu ermöglichen, ist von § 23 Ziff. 2 MarkenG. gedeckt.
- LG München I: "Nominator.de"
Urteil vom 07.12.2000 - 4 HK O 20974/00
Leitsatz:
Dem Produzent der Fernsehserie "Big Brother" steht kein Unterlassungsanspruch gegen die Verwendung der Bezeichnung "Der Nominator.de" durch einen Studenten zu, der unter dieser Bezeichnung ein Internetportal für die Nomierung verschiedenster Produkte und Formate aus dem Livestyle-Bereich erstellen will.
- LG Braunschweig: "Spacecannon.de"
Urteil vom 14.06.2000
Leitsatz:
Die Verwendung des Domainnamens "spacecannon.de" stellt auch dann eine Markenverletzung im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr.2, Abs. 5 MarkenG dar, wenn der Inhaber und Nutzer der Domain Produkte der Firma "Spacecannon" vermietet. Auch bei Vertrieb oder Vermietung von markenrechtlich geschützten Produkten oder Herstellernamen besteht keine Notwendigkeit, die Marke selbst als Internet-Domain zu verwenden. Aufgrund der Adressenfunktion einer Internet-Domain steht dieses Recht allein dem Markeninhaber zu.
- LG Köln: " Maxem.de"
Urteil vom 23.02.2000 - 14 O 322/99
Leitsatz:
Die Benutzung des Namens eines Dritten als Bestandteil einer Email-Adresse stellt keine unbefugte Namensbenutzung im Sinne des § 12 BGB dar, da hier durch mangels einer Identitäts- oder Zuordnungsverwirrung schutzwürdige Interessen des Namensträgers nicht verletzt werden.
- OLG München: "Intershopping.de"
Urteil vom 20.01.2000 - 29 U 5819/99
Leitsatz:
Dem Inhaber der Marke "Intershop" steht gegen den Inhaber der Domain "Intershopping.com" ein Anspruch zu, dass er dessen Verwendung unterlässt. Die Kennzeichnung "Intershop" besitzt das für einen namens- und markenrechtlichen Schutz notwendige Maß an Kennzeichnungskraft für das von der Marke umfasste Waren- und Dienstleistungsgebiet
- OLG Stuttgart: „steiff.com“
Beschluss vom 3.02.1998 - 2 W 77/97
Leitsatz:
Ein mit dem Namen des Plüschtiereherstellers Steiff identischer Domainname verletzt die Namensrechte bereits dann, wenn beabsichtigt ist, die Domainbezeichnung auch zu nutzen.
- LG Bonn: „dtag.de“
Beschluss vom 22.09.1997 - 1 O 374/97
Leitsatz:
Hat der Benutzer eines Internet-Domainnamens ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Verwendung der Domain, so kann er sich auf den Grundsatz berufen, dass jeder sich unter seinem Namen im geschäftlichen Verkehr betätigen darf, mit der Folge, dass § 12 BGB nicht anwendbar ist. Nur dann, wenn keine rechtfertigende Gründe für die Benutzung des Domainnamens bestehen, etwa der Verwender ohne erkennbaren Grund einen Domainnamen verwendet, der die Gefahr der Verwechslung in sich birgt, kommen die Vorschriften des Markengesetzes zur Anwendung.
- LG München I: deutsches-theater.de
Urteil vom 17.09.1997 - 1 HKO 12216/97
Leitsatz:
Die Registrierung eines Domainnamen stellt eine Benutzung im geschäftlichen Verkehr dar. Die Bezeichnung Deutsches-Theater besitzt als Etablissement-Bezeichnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG Kennzeichnungskraft.
- LG München I: juris.de
Urteil vom 15.01.1997 - 1 HKO 3146/96
Leitsatz:
Die Registrierung eines Domainnamen als Internet-Adresse kann gegen das Namensrecht eines Dritten aus § 12 BGB verstoßen. Im Rahmen des Beseitigungs-, jedenfalls aber des ebenfalls gegebenen Schadensersatzanspruches aus § 823 Absatz 1 BGB i. V. m. § 12 BGB kann auch die Übertragung der Internet-Adresse verlangt werden.
- LG München I: dfb-net.de
Beschluss vom 13.02.1997 - 17 HKO 2882/97
- OLG Dresden: cyberspace.de
Urteil vom 20.10.1998 - 14 U 3613/97
Leitsatz:
Die Registrierung und Benutzung eines Domainnamens stellt auch dann ein Handeln im geschäftlichen Verkehr dar, wenn unter der betreffenden Domain noch keine sog. Homepage eingerichtet ist, über die Informationen abgerufen werden können.
- LG Hamburg: emergency.de
Urteil vom 10.06.1998 - 315 O 107/98
Leitsatz:
Titelschutzrechte für das Computerspiel "Emergency" werden durch die Benutzung des Domainnamens „emergency.de nur dann verletzt, wenn der Titel "Emergency" so bekannt wäre, dass die Verwendung der Internet-Adresse, die als einzigen kennzeichnenden Bestandteil das Wort "Emergency" enthält, für die angesprochenen Verkehrskreise den Hinweis auf das Computerspiel enthielte.
- LG Bochum: hellweg.de
Urteil vom 27.11.1997 - 14 O 152/97
Leitsatz:
Dem Inhaber des Unternehmenskennzeichens „Hellweg Profi-Baumärkte“ kann die Benutzung des Domainnamens „hellweg.de“ durch eine Werbeagentur untersagt werden.
- LG Düsseldorf – jpmw.de
Urteil vom 18. Juni 1998 – 4 O 160/98
Leitsatz:
Domainnamen haben nicht nur Adress-, sondern auch Namensfunktion. Hieraus ist nicht nur abzuleiten, dassdie Verwendung eines fremden Zeichens als Domain Namens- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzen kann, sondern auch, dassdie Verwendung einer Domain Namens- oder Kennzeichenrechte begründen kann, wenn sie aus einer unterscheidungskräftigen Bezeichnung besteht, die von den angesprochenen Verkehrskreisen als Name oder besondere Geschäftsbezeichnung des Inhabers gewertet wird.
- LG München I: sat-shop.de
Urteil vom 10.4.1997 - 17 HKO 34 47/97
Leitsatz:
Die Bezeichnung "Sat-shop" ist als geschäftliche Bezeichnung für ein Geschäftsbetrieb, der sich mit dem Vertrieb von Telekommunikationsanlagen aller Art, insbesondere Satelitenanlagen befaßt, nicht unterscheidungskräftig. Dem Inhaber der Bezeichnung steht gegen den Benutzer des Domainnamens "sat-shop.de" kein zeichenrechtlicher Unterlassungsanspruch gemäß § 15 Absatz 2 MarkenG zu. Auch namensrechtliche Unterlassungsansprüche gemäß § 12 BGB oder wettbewerbsrechtliche Ansprüche gemäß § 3 und § 1 UWG sind nicht begründet.
- OLG München: „t-net.de“
Urteil vom 16.9.1999 - 29 U 59 73/98
Leitsatz:
Die Verwendung eines Internet-Domainnamens kann eigenständigen Kennzeichenschutz begründen, wenn die verwendete Domain entweder originäre Kennzeichnungskraft oder Verkehrsgeltung besitzt.
- OLG Hamburg: „emergency.de“
Urteil vom 5.11.1998 - 3 U 130/98
Leitsatz:
Die Benutzung eines Domainnamens kann eigenständigen Namensschutz gemäß § 12 BGB begründen, sofern es sich um ein unterscheidungskräftiges Kennzeichen handelt.
- LG Frankfurt a.M.: „warez.de“
Urteil vom 26.8.1998 - 2/6 U 4 38/98
Leitsatz:
Die Benutzung der Bezeichnung "warez.de" als Domainname zum Online-Angebot von Computerprogrammen begründet Namensschutz gemäß § 5 Absatz 2 MarkenG. Die zeitlich später eingetragene Marke "WAREZ" begründet gegenüber der Benutzung des Domainnamens keine zeichenrechtlichen Unterlassungsansprüche.
- LG Augsburg : "Boos.de"
Urteil vom 15.11.2000 - 6 O 3536/00
Leitsatz:
Eine Gemeinde kann von dem Inhaber des mit dem Gemeindenamen übereinstimmenden Domainnamen nicht verlangen, dass er deren Benutzung unterlässt, sofern dieser sich selbst auf ein eigenes Namensrecht berufen kann.
- AG Ludwigsburg: " Muenchingen.de"
Urteil vom 24.05.2000 - 9 C 612/00
Leitsatz:
Auch bloße Ortsteilsbezeichnungen unterfallen dem Namensschutz nach § 12 BGB. Die Verwendung entsprechender Bezeichnungen als Internetadresse durch einen Internet-Dienstleister stellt eine unbefugte Namensverwendung im Sinne des § 12 BGB da, dar ein nicht unwesentlicher Teil der Internet-Nutzer unter der entsprechenden Domain abrufbare Internet-Site mit der Namensträgerin in Verbindung bringt und somit die namensmäßigen Interessen der Namensträgerin verletzt werden.
- LG Braunschweig: „braunschweig.de“
Urteil vom 28.1.1997 - 9 U 450/96
Leitsatz:
Die Anbindung einer Internetadresse unter einem fremden Namen ist mit einer bösgläubigen Markenanmeldung im Sinne des § 50 Abs. 1 MarkenG vergleichbar. Eine Domainanmeldung ist als bösgläubig anzusehen, wenn dahinter die Absicht steht, einen Dritten am Gebrauch der Bezeichnung als Domainname zu hindern.
- LG München II: Strafbarkeit des Domaingrabbing
Urteil vom 14.09.2000 - W 5 KLs 70 Js 12730/99
Leitsatz:
Die Registrierung und Benutzung eines Domainnamens, der mit der Marke eines Dritten identisch ist, um diese dem Markeninhaber gegen Entgelt zu überlassen, stellt eine strafbare Kennzeichenverletzung im Sinne der §§ 14 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3, 143 Abs.1 Nr. und 3 MarkenG sowie eine Erpressung gem. § 253 StGB dar.
- OLG Düsseldorf: „ufa.de“
Urteil vom 30.09.1997 - 4 O 179/97
Leitsatz:
Der UFA-Film- und Fernseh GmbH & Co. KG steht ein Namensrecht an der Bezeichnung "UFA" zu. Dieses Recht wird durch die Reservierung des Domainnamens „ufa.de“ verletzt, da die Beklagten sich nicht auf vorrangige, eigene schutzwürdige Interessen berufen können.
- LG München I: „dsf.de“; „eurosport.de“; „sportschau.de“
Beschluss vom 9.01.1997 - 4 HKO 14792/97
Leitsatz:
Wer eine Domain nur deshalb für sich registrieren lässt, um mit dem Namensinhaber anschließend über eine Zusammenarbeit im Internetbereich zu verhandeln, handelt sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG. Ein Unterlassungsanspruch besteht in diesem Fall jedenfalls dann, wenn der Domaininhaber mit dem Angebot des Namensinhabers identische Waren oder Dienstleistungen anbietet.
- LG München I: „paulaner.de“
Urteil vom 7.05.1997 - 7 HKO 2682/97
Leitsatz:
Bereits in der Registrierung des Domainnamens ist eine Benutzung im Sinne von § 15 Absatz 2 MarkenG zu sehen, weil der Domaininhaber so in den Stand gesetzt wird, dem Kennzeicheninhaber "eine Zusammenarbeit anzubieten".
- LG Düsseldorf: „epson.de“
Urteil vom 4.04.1997, - 34 O 1991/96
Leitsatz:
Domaingrabbing im Internet kann auf der Grundlage des Markenrechts sowie des Rechts des unlauteren Wettbewerbs und widerrechtlichen Namensrechts untersagt werden.
- Landgericht München: "muenchner-rueck.de"
Urteil vom 21.10.98 - 1 HK O 16716/98
Leitsatz:
Der gerade auch unter ihrem Firmenschlagwort "Münchner Rück" bekannte Antragstellerin steht auch an diesem Firmenschlagwort ein Namensrecht gemäß § 12 BGB zu. Die Benutzung der Internet-Domain "muenchner-rueck.de" durch den Antragsgegner stellt eine namensmäßige Benutzung und eine unbefugte Namensanmaßung dar.
- Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: " Kulturwerbung.de"
Urteil vom 04.05.2000 - 3 U 197/99
Leitsatz:
Dem Inhaber des Unternehmenskennzeichens " Kulturwerbung Nord" steht gegen den Verwenders des Domainnamens Kulturwerbung.de ein kennzeichenrechtlicher Unterlassungsanspruch gem. §§ 5, 15 MarkenG zu. Dem Begriff Kulturwerbung Nord kommt zumindest eine geringe Unterscheidungskraft zu. Das die Antragstellerin den Zusatz "Nord" verwendet, kann den Verkehr nicht vor Irrtümern bewahren, denn er kann glauben, die Antragstellerin habe auf einen nur beschreibenden Zusatz verzichtet oder sie stehe in wirtschaftlichem oder organisatorischem Zusammenhang mit einem Internetanbieter, der nicht auf den Norden beschränkt ist.
- LG Köln: „kerpen.de“
Urteil vom 17.1.1996 - 3 O 4 74/96
Leitsatz:
Die Bezeichnung „kerpen.de“ im Internet erfüllt keine Namensfunktion im Sinne des § 12 BGB. Der Stadt Kerpen stehen gegen den Verwender keine namensrechtlichen Unterlassungsansprüche zu.
Anmerkung:
Das Landgericht Köln hat sich mit seiner Auffassung zur fehlenden Namens- bzw. Kennzeichnungsfunktion von Internetdomainnamen nicht durchsetzen können. Die Entscheidung wurde in der zweiten Instanz aufgehoben.
- LG Köln: „pullheim.de“
Beschluss vom 17.12.1996 - 3 O 507/96
Leitsatz:
Die Bezeichnung „pullheim.de im Internet erfüllt keine Namensfunktion im Sinne des § 12 BGB. Der Stadt Pullheim stehen gegen den Verwender keine namensrechtlichen Unterlassungsansprüche zu.
Anmerkung:
Das Landgericht Köln hat sich mit seiner Auffassung zur fehlenden Namens- bzw. Kennzeichnungsfunktion von Internetdomainnamen nicht durchsetzen können. Die Entscheidung wurde in der zweiten Instanz aufgehoben.
- OLG Köln: „herzogenrath.de
Beschluß vom 18.12.1998 - 13 W 48/98
Leitsatz:
Durch § 12 BGB ist nicht nur der volle Name, sondern auch eine namensähnliche Kurzbezeichnung des Namensträgers geschützt. Dementsprechend ist Herzogenrath als namensmäßger Hinweis auf die Stadt Herzogenrath als Gebietskörperschaft auch ohne den Zusatz "Stadt" namensrechtlich geschützt. In der Verwendung der Domain „herzogenrath.de“ zur Vermietung von Internetadressen mit regionalem Bezug liegt eine unbefugte Namensanmaßung.
- OLG Karlsruhe: „bad-wildbad.com“
Urteil vom 9.6.1999 - 6 U 2/99
Leitsatz:
Auf einen Domainnamenskonflikt ist auch dann deutsches Recht anzuwenden, wenn die strittige Domain von einem Server mit Sitz in den USA in das Internet eingespeist wird. Die für einen namensrechtlichen Unterlassungsanspruch gemäß § 12 GBG erforderlichen Zuordnungsverwirrung scheidet nicht deshalb aus, weil die beanstandete Kennzeichnung neben dem Namen die Top-Level-Domain“ "com" enthält.
- LG Lüneburg: „celle.de
Urteil vom 29.1.1997 - 3 O 30/96
Leitsatz:
Die Internet-Domainnamen haben, wie der Name, die Funktion, ein bestimmtes Subjekt von anderen zu unterscheiden und zu individualisieren. Die Benutzung der Domain „celle.de“ durch ein Multimediazentrum verletzt die Namensrechte der Stadt Celle. Internet-Domainnamen haben wie der Name die Funktion, ein bestimmtes Subjekt von anderen zu unterscheiden und zu individualisieren. Ein nicht unerheblicher Teil der Internet-Nutzer wird bei der Verwendung des Domainnamens „celle.de“ ohne weiteren Zusatz meinen, es handele sich um die Stadt Celle, die die Angebote abgibt.
- LG Mannheim: „heidelberg.de“
Urteil vom 8.03.1996 - 7 O 60/96
Leitsatz:
Die unbefugte Verwendung eines Städtenamens in einer Internet-Adresse begründet ein Unterlassungsanspruch gemäß § 12 BGB.
- LG Hamburg: "Joop.de"
Urteil vom 01.08.2000 - 312 O 328/00
Leitsatz:
Dem Modedesigner Wolfgang Joop steht gegen den gleichnamigen Betreiber von drei Einzelhandelsgeschäften zum Vertrieb von Pianos, Flügel, Klavieren und elektronischen Orgeln sowie dem gleichnamigen Inhaber des Unternehmens "Joop Systemlösungen Gmbh" ein Anspruch auf Unterlassung der Verwendung der Domain "joop.de" zu. Nach den Grundsätzen des Rechts der Gleichnamigen hat grundsätzlich der jüngere Namensträger alles ihm zumutbare zu tun, um Verwechslungen nach Möglichkeit auszuschließen.
- LG Hamburg: "welt-online.de"
Urteil vom 13.01.1999 - 315 O 478/98
Leitsatz:
Der Herausgeber der Zeitung "Die Welt" kann von dem Inhaber der Domain "welt-online.de", der behauptet, er habe den Begriff neben einer Vielzahl von generischen Begriffen reserviert, um einen "Internetführer" herauszugeben, verlangen, dass er die Benutzung dieses Domainnamens unterlässt. Denn durch die Benutzung des Kennzeichens "welt-online.de" als Domainname wird die Wertschätzung der Marke "Die Welt" ohne gerechtfertigten Grund in unlauterer Weise ausgenutzt und beeinträchtigt.
- OLG München: „shell.de“
Urteil vom 25.3.1999/6 U 45 57/98
Leitsatz:
Der Deutschen Shell AG steht gegen den Benutzer des Domainnamens shell.de auch dann ein zeichenrechtlicher Unterlassungsanspruch zu, wenn der Domaininhaber den Domainnamen lediglich zu privaten Zwecken nutzt und dieser sich selbst auf ein eigenes Namensrecht an dem Namen "Shell" berufen kann.
- OLG Karlsruhe: "zwilling.de"
Urteil vom 24.6.1998/6 U 2 47/97
Leitsatz:
Die Reservierung des Domainnamens "zwilling.de" sowie die vorgesehene Verwendung im Rahmen eines Internetführers stellt eine Ausnutzung und Beeinträchtigung der Wertschätzung der Marke Zwilling dar.
- LG München I: "freundin.de"
Urteil vom 18.7.1997 - 21 U 17 5 99/96
Leitsatz:
Die Benutzung des Domainnamens "freundin.de" für eine Homepage unter der Dienstleistungen für Partnerschaftsvermittlungen angeboten werden, begründet keine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 14 Absatz 2 Nr. 1 und 2 MarkenG mit der für eine Frauenzeitschrift eingetragenen Marke "Freundin", da sich keine hinreichende Berührungspunkte zwischen der Herausgabe und dem Vertrieb von Frauenzeitschriften und der Partnerschaftsvermittlung feststellen lassen.
- LG München I: „quelle.com“
Beschluss vom 27.05.1998 - 1 H KO 2977/98
Leitsatz:
Bekannte Marken im Sinne des § 14 Absatz 2 Nr. 3, 15 Abs. 3 MarkenG sind gegen Rufausbeutung im Internet geschützt.
- LG Mannheim: „brockhaus.de“
Urteil vom 26.06.1998 - 7-O-529/97
Leitsatz:
Die Benutzung eines Domainnamens kann unabhängig kann unabhängig von der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit eine Markenverletzung darstellen, wenn es sich um eine bekannte Marke im Sinne i.S.d. § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG handelt.
- OLG Hamm: „krupp.de“
Urteil vom 13. Januar 1998 – 4 U 135/97 „krupp.de“
Leitsatz:
Der Schutz eines berühmten Kennzeichens gegen Verwässerungsgefahr gibt dessen Inhaber das Recht, die Benutzung dieses Zeichens als Domainnamen durch einen Dritten zu untersagen. Der Domaininhaber kann sich nicht darauf berufen, dassder Domainname mit seinem bürgerlichen Familiennamen übereinstimmt und dieser zuvor als Bestandteil seiner Firma geführt wurde.
- LG Düsseldorf: „alltours.de“
Urteil vom 15.1.1998 - 4 O 353/97
Leitsatz:
Die Benutzung der Internetadresse alltours.de stellt einen Eingriff in die Kennzeichenrechte der Firma Alltours Communications Holding GmbH dar. Bei zwei gleichnamigen Unternehmen sind beide verpflichtet, Veränderungen der Gleichgewichtslage zu unterlassen, die geeignet sind, das unvermeidlich bestehende Maß an Verwechslungsgefahr zu erhöhen. Dabei ist im Regelfall der Prioritätsjüngere gehalten, alles Erforderliche und Zumutbare zu tun, um eine Verwechslungsgefahr wenn nicht auszuschließen, dann jedenfalls auf ein hinnehmbares Maß zu vermindern.
- OLG München: „shell.de“
Urteil vom 25.3.1999/6 U 45 57/98
Leitsatz:
Der Deutschen Shell AG steht gegen den Benutzer des Domainnamens „shell.de“ auch dann ein zeichenrechtlicher Unterlassungsanspruch zu, wenn der Domaininhaber den Domainnamen lediglich zu privaten Zwecken nutzt und dieser sich selbst auf ein eigenes Namensrecht an dem Namen "Shell" berufen kann.
- OLG Karlsruhe: "zwilling.de"
Urteil vom 24.6.1998/6 U 2 47/97
Leitsatz:
Die Reservierung des Domainnamens "zwilling.de" sowie die vorgesehene Verwendung im Rahmen eines Internetführers stellt eine Ausnutzung und Beeinträchtigung der Wertschätzung der Marke Zwilling dar.
- OLG Köln: „d-net.de
Urteil vom 25.2.1999 - 31 O 1080/97
Leitsatz:
Das Präfix an D-... besitzt als reiner Wortbestandteil der Marke "D-Info" keine Kennzeichnungskraft. Der Inhaber der Marke "D-Info" kann daher die Verwendung des Domainnamens "d-net.de" nicht untersagen.
- LG Hamburg: „d-online.de“
Urteil vom 14.05.1997 - 315 O 236/97
- Bundesgerichtshof: Zur Zulässigkeit beschreibender Domain-Namen - mitwohnzentrale.de
Urteil vom 17. Mai 2001 – I ZR 216/99
- Bundesgerichtshofs: Zur Haftung der DENIC e.G. für rechtswidrige Urteil des Domains - ambiente.de
Urteil vom 17. Mai 2001 – I ZR 251/99
- LG Berlin: Digitale Bibliothek.de
Urteil vom 21.03.2000 - 16 O 663/99
Leitsatz:
Gegen den Gebrauch des Domainnamens www.digitalebibliothek.de besteht kein Verbietungsanspruch. Markenrechtliche Ansprüche scheitern an der von Hause aus schlechterdings fehlenden Unterscheidungs- bzw. Kennzeichnungskraft einer Bezeichnung "Digitale Bibliothek" für eine CD ROM literarischen Inhalts (§§ 5, 15 MarkenG); wettbewerbsrechtliche Ansprüche bestehen nicht, da zwischen den Parteien kein Wettbewerbsverhältnis besteht.
- Landericht Hamburg: „lastminute.de“
Urteil vom 30. Juni 2000-07-15
Leitsatz:
Die Benutzung des Domainnamens „lastminute.de durch einen Anbieter von Last Minute Reisen verstößt nicht gegen die Vorschriften des Wettbewerbsgesetzes.
- OLG Braunschweig: „stahlguss.de“
Urteil vom 20.07.2000 - 2 U 26/00
Leitsatz:
Die Nutzung der Bezeichnung "stahlguss" als Second-Level-Domain für eine Website, die sämtlichen Unternehmen der Stahlgussbranche zur Nutzung offen steht, ist grundsätzlich nicht zu beanstanden.
- OLG Hamburg: „mitwohnzentrale.de“
Urteil vom 13.06.1999 - 3 U 58/98
Leitsatz:
Zur Benutzung der Domain „mitwohnzentrale.de“ ohne unterscheidungskräftige Zusätze für die Homepage eines Vereins, in dem sich mehrere Mitwohnzentralen zusammengeschlossen haben, stellt eine wettbewerbswidrige Behinderung des Leistungswettbewerbs gemäß § 1 UWG dar.
- OLG Frankfurt a. Main: „wirtschaft-online.de“
Beschluss vom 13.02.1997 - 6 W 5/97
Leitsatz:
Die Benutzung des Domainnamens „wirtschaft-online.de“ durch die Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH stellt kein wettbewerbswidriges Verhalten im Sinne des § 1 UWG dar. Zwar kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass solche Internet-Adressen zu einer gewissen Leitung von Abnehmerströmen führen. Ob eine solche unter Umständen wettbewerbswidrige Kanalisierungsmehrung eintritt, hängt aber entscheidend von der Nutzergewohnheiten im Bereich der Online-Medien ab. Diese können im Rahmen eines Eilverfahrens nicht geklärt werden, was zu Lasten der insoweit zur Glaubhaftmachung verpflichteten Antragstellerin geht.
- LG Köln: „hauptbahnhof.de“
Urteil vom 23.09.1999 - 31 O 522/99
Leitsatz:
Die Benutzung des Domainnamens „hauptbahnhof.de“ durch einen IT-Journalist, der beabsichtigt diese Domain für eine Internet-Form zu nutzen, in dem er Fotos von Bahnhöfen zeigen und einen Sammlerbereich einrichten will, stellt eine wettbewerbswidrige Behinderung im Sinne des § 1 UWG der Deutschen Bahn AG dar.
- LG Köln: zivildienst.de
Urteil vom 28.05.1998 - 15 O 15/98
Leitsatz:
Die Bundesrepublik Deutschland, die gemäß § 2 I Zivildienstgesetz eine Bundesbehörde für die Durchführung des Zivildienstes eingerichtet hat, kann von einer Beschäftigungsstelle im Sinne des § 4 Zivildienstgesetz verlangen, dass sie es unterlässt, unter der Bezeichnung „zivildienst.de“ im Internet aufzutreten. Es besteht die Gefahr einer Verwechslung dahingehend, dass die Nutzer des Internets annehmen, sie würden unter der Adresse „zivildienst.de“ amtlich informiert.
- OLG Frankfurt/M. – ambiente.de
Urteil vom 14.09.1999 – 11 U Kart 59/98
Leitsatz:
Der Inhaber eines Zeichenrechts, das durch eine Domain verletzt wird, kann die Domainvergabestelle nur dann auf Löschung in Anspruch nehmen, wenn die Rechtsverletzung offensichtlich ist; die Domain-Vergabestelle ist bei der Registrierung einer Domain nicht dazu verpflichtet, diese auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen.
- Kammergericht Berlin: concert-concept.de
Urteil vom 25.3.1997 - 5 U 659/97
Leitsatz:
Als Erfolgs- und damit als Tatort im Sinne des § 32 ZPO ist auch Berlin anzusehen, da der Domainname auch hier bestimmungsgemäß abrufbar ist. Da die deliktische Haftung grundsätzlich nach dem Recht des Tatorts zu beurteilen ist, ist deutsches Recht anwendbar.
- OLG Stuttgart: Weltweites Angebot von mit Marken gekennzeichneten Waren im Internet
Urteil vom 13.10.1997 - 2 U 107/97
Leitsatz:
Der markenrechtliche Unterlassungsanspruch aus § 14 Abs. 2 Satz 2 MarkenG erfasst auch das vom Inland aus gesteuerte weltweite Angebot von Waren über das Internet
