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Verwechslungsgefahr

 

 

  • Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: " Kulturwerbung.de"
    Urteil vom 04.05.2000 - 3 U 197/99
    Leitsatz:
    Dem Inhaber des Unternehmenskennzeichens " Kulturwerbung Nord" steht gegen den Verwenders des Domainnamens Kulturwerbung.de ein kennzeichenrechtlicher Unterlassungsanspruch gem. §§ 5, 15 MarkenG zu. Dem Begriff Kulturwerbung Nord kommt zumindest eine geringe Unterscheidungskraft zu. Das die Antragstellerin den Zusatz "Nord" verwendet, kann den Verkehr nicht vor Irrtümern bewahren, denn er kann glauben, die Antragstellerin habe auf einen nur beschreibenden Zusatz verzichtet oder sie stehe in wirtschaftlichem oder organisatorischem Zusammenhang mit einem Internetanbieter, der  nicht auf den Norden beschränkt ist.

 

 

  • LG Berlin: " Deutschland.de"
    Urteil vom 10.08.2000 - 16 O 101/00
    Leitsatz:
    Die Bundesrepublik Deutschland kann von dem Betreiber eines elektronischen (virtuellen) Kaufhaus gem. § 12 S. 1  i V. § 1004 BGB verlangen, die weitere Benutzung des  Domainnamens "deutschland.de" zu unterlassen und die Adresse freizugeben.

 

 

  • LG Köln: "WDR. org"
    Urteil vom 23.05.2000 - 33 O 216/00
    Leitsatz:
    Der Westdeutsche Rundfunk kann von dem Inhaber der Domain WDR.org, einem Anbieter von diversen Internetdienstleistungen ( u. a. in den Bereichen Fachjournalismus, Public Relations, Web- Design und Grafik), verlangen, dass er die Verwendung des Domainnamens WDR.org unterlässt. Aufgrund der weitgehend identischen Zeichen und der Ähnlichkeit der von den Parteien angeboten Dienstleistungen bzw. Waren besteht unmittelbare Verwechslungsgefahr im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

 

 

  • LG Hamburg: "welt-online.de"
    Urteil vom 13.01.1999 - 315 O 478/98
    Leitsatz:
    Der Herausgeber der Zeitung "Die Welt" kann von dem Inhaber der Domain "welt-online.de", der behauptet, er habe den Begriff neben einer Vielzahl von generischen Begriffen reserviert, um einen " Internetführer" herauszugeben, verlangen, dass er die Benutzung dieses Domainnamens unterlässt. Denn durch die Benutzung des Kennzeichens "welt-online.de" als Domainname wird die Wertschätzung der Marke "Die Welt" ohne gerechtfertigten Grund in unlauterer Weise ausgenutzt und beeinträchtigt.

 

 

  • LG Braunschweig: "...online.de/Stadt-Info.de"
    Urteil vom 26.01.2000 - 9 O 2705/99
    Leitsatz:
    Der Inhaber der eingetragenen Marke "Stadt-Info" kann die Benutzung der Bezeichnung "...-Online/Stadt-Info" nicht untersagen. Die Verwendung des Begriffes "Stadt -Info" im Sinne eines Links- oder Inhaltsverzeichnisses, um den Benutzer das Aufblättern der entsprechenden Seite der Homepage zu ermöglichen, ist von § 23 Ziff. 2 MarkenG. gedeckt.

 

 

  • LG München I: "Nominator.de"
    Urteil vom 07.12.2000 - 4 HK O 20974/00
    Leitsatz:
    Dem Produzent der Fernsehserie "Big Brother" steht kein Unterlassungsanspruch gegen die Verwendung der Bezeichnung "Der Nominator.de" durch einen Studenten zu, der unter dieser Bezeichnung ein Internetportal für die Nomierung verschiedenster Produkte und Formate aus dem Livestyle-Bereich erstellen will.

 

 

  • LG Braunschweig: "Spacecannon.de"
    Urteil vom 14.06.2000
    Leitsatz:
    Die Verwendung des Domainnamens "spacecannon.de" stellt auch dann eine Markenverletzung im Sinne des § 14 Abs. 2  Nr.2, Abs. 5 MarkenG dar, wenn der Inhaber und Nutzer der Domain Produkte der Firma "Spacecannon" vermietet. Auch bei Vertrieb oder Vermietung von markenrechtlich geschützten Produkten oder Herstellernamen besteht keine Notwendigkeit, die Marke selbst als Internet-Domain zu verwenden. Aufgrund der Adressenfunktion einer Internet-Domain steht dieses Recht allein dem Markeninhaber zu.

 

 

  • LG Köln: " Maxem.de"
    Urteil vom 23.02.2000 - 14 O 322/99
    Leitsatz:
    Die Benutzung des Namens eines Dritten als Bestandteil einer Email-Adresse stellt keine unbefugte Namensbenutzung im Sinne des § 12 BGB dar, da hier durch mangels einer Identitäts- oder Zuordnungsverwirrung schutzwürdige Interessen des Namensträgers nicht verletzt werden.

 

 

  • OLG München: "Intershopping.de"
    Urteil vom 20.01.2000 - 29 U 5819/99
    Leitsatz:
    Dem Inhaber der Marke "Intershop" steht gegen den Inhaber der Domain "Intershopping.com" ein Anspruch zu, dass er dessen Verwendung unterlässt. Die Kennzeichnung "Intershop" besitzt das für einen namens- und markenrechtlichen Schutz notwendige Maß an Kennzeichnungskraft für das von der Marke umfasste Waren- und Dienstleistungsgebiet

 

 

  • OLG Stuttgart: „steiff.com“
    Beschluss vom 3.02.1998 - 2 W 77/97
    Leitsatz:
    Ein mit dem Namen des Plüschtiereherstellers Steiff identischer Domainname verletzt die Namensrechte bereits dann, wenn beabsichtigt ist, die Domainbezeichnung auch zu nutzen.

 

 

  • LG Bonn: „dtag.de“
    Beschluss vom 22.09.1997 - 1 O 374/97
    Leitsatz:
    Hat der Benutzer eines Internet-Domainnamens ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Verwendung der Domain, so kann er sich auf den Grundsatz berufen, dass jeder sich unter seinem Namen im geschäftlichen Verkehr betätigen darf, mit der Folge, dass § 12 BGB nicht anwendbar ist. Nur dann, wenn keine rechtfertigende Gründe für die Benutzung des Domainnamens bestehen, etwa der Verwender ohne erkennbaren Grund einen Domainnamen verwendet, der die Gefahr der Verwechslung in sich birgt, kommen die Vorschriften des Markengesetzes zur Anwendung.

 

 

  • LG München I: deutsches-theater.de
    Urteil vom 17.09.1997 - 1 HKO 12216/97
    Leitsatz:
    Die Registrierung eines Domainnamen stellt eine Benutzung im geschäftlichen Verkehr dar. Die Bezeichnung Deutsches-Theater besitzt als Etablissement-Bezeichnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG Kennzeichnungskraft.

 

 

  • LG München I: „juris.de“
    Urteil vom 15.01.1997 - 1 HKO 3146/96
    Leitsatz:
    Die Registrierung eines Domainnamen als Internet-Adresse kann gegen das Namensrecht eines Dritten aus § 12 BGB verstoßen. Im Rahmen des Beseitigungs-, jedenfalls aber des ebenfalls gegebenen Schadensersatzanspruches aus § 823 Absatz 1 BGB i. V. m. § 12 BGB kann auch die Übertragung der Internet-Adresse verlangt werden.

 

 

  • LG München I: „dfb-net.de“
          Beschluss vom 13.02.1997 - 17 HKO 2882/97

 

 

  • OLG Dresden: „cyberspace.de“
    Urteil vom 20.10.1998 - 14 U 3613/97
    Leitsatz:
    Die Registrierung und Benutzung eines Domainnamens stellt auch dann ein Handeln im geschäftlichen Verkehr dar, wenn unter der betreffenden Domain noch keine sog. Homepage eingerichtet ist, über die Informationen abgerufen werden können.

 

 

  • LG Hamburg: „emergency.de“
    Urteil vom 10.06.1998 - 315 O 107/98
    Leitsatz:
    Titelschutzrechte für das Computerspiel "Emergency" werden durch die Benutzung des Domainnamens „emergency.de nur dann verletzt, wenn der Titel "Emergency" so bekannt wäre, dass die Verwendung der Internet-Adresse, die als einzigen kennzeichnenden Bestandteil das Wort "Emergency" enthält, für die angesprochenen Verkehrskreise den Hinweis auf das Computerspiel enthielte.

 

 

  • LG Bochum: „hellweg.de“
    Urteil vom 27.11.1997 - 14 O 152/97
    Leitsatz:
    Dem Inhaber des Unternehmenskennzeichens „Hellweg Profi-Baumärkte“ kann die Benutzung des Domainnamens „hellweg.de“ durch eine Werbeagentur untersagt werden.