Internetrecht
Sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union hat sich der Gesetzgeber der durch das Internet und die anderen neuen Informationstechnologien entstandenen rechtlichen Problemlagen mit großer Intensität angenommen.
Zwischenzeitlich besteht ein breiter Fundes an spezifischen Regelungen des IT-Rechts bzw. Internetrechts und liegt eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen vor, die sich mit den durch die neuen Informationstechnologien entstandenen Rechtsfragen befassen.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen mit umfassendem Know-how in allen Fragen des Internet-rechts / IT-Rechts zur Verfügung. Auf den folgenden Seiten finden Sie
- ein Lexikon mit den wichtigsten Grundbegriffen des Internetrechts / IT-Rechts (Internetrecht von A-Z)
- eine Sammlung der wichtigsten
Gerichtsentscheidungen des Internetrechts - die für das Internetrecht relevanten
Gesetze und Verordnungen
Wir weisen darauf hin, dass unsere Informationen zum Internetrecht /IT-Recht
- nur Informationen allgemeiner Art sind und nicht auf die besonderen Bedürfnisse bestimmter Personen oder Einrichtungen abgestimmt sind;
- nicht notwendigerweise umfassend, vollständig oder aktuell sind;
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- keine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen können. Bei konkreten Rechtsproblemen sollten Sie immer einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Wenn Sie weitere Fragen zum Internetrecht / IT-Recht haben, sprechen Sie unsere auf das Internetrecht / IT-Recht spezialisierten Rechtsanwälte bitte direkt an:
Rechtsanwalt Dr. Torsten Bettinger, Fachanwalt für IT-Recht, München
Rechtsanwalt Peter Müller, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, München
Rechtsanwalt Martin Müller, München
Einen Überblick über unsere Beratungsleistungen im Internetrecht und IT-Recht finden Sie auf den Seiten Rechtsgebiete-Internetrecht.
