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Farbmarken

Entgegen der früheren Rechtslage unter dem Warenzeichengesetz kann seit Inkrafttreten des Markengesetzes am 1.1.1995 auch eine „isolierte“ Farbe und die Farbkombination als Marke eingetragen werden. Das deutsche Patent- und Markenamt ist bei der Eintragung von Farben allerdings zurückhaltend, da gerade hinsichtlich der werbewirksamen Grundfarben und ihrer naheliegenden oder modischen Abwandlungen ein erhebliches Freihaltebedürfnis besteht. In diesen Fällen kommt aber immer auch eine Eintragung aufgrund Verkehrsdurchsetzung im Sinne des § 8 Abs. 3 Markengesetz in Betracht.