Patentrecht
Während Marken die betriebliche Herkunft einer Ware oder Dienstleistung kennzeichnen, schützen Patente und Gebrauchsmuster die (technische) Idee oder Lehre, die einer Erfindung zugrunde liegt.
Unsere Patentanwälte und Rechtsanwälte stehen Ihnen mit ihrem Know-how in allen Fragen des Patentrechts und des Gebrauchsmusterrechts zur Verfügung. Dies schließt Patentverletzungsverfahren und auf Patentrecht gestütze Abmahnungen ebenso ein wie das Ausarbeiten von Patentanmeldungen und das Betreiben von Einspruchsverfahren und Nichtigkeitsklagen vor den einschlägigen Patentämtern und Gerichten.
Auf den folgenden Seiten finden Sie
- ein
Glossar mit den wichtigsten Grundbegriffen des Patentrechts (Patentrecht von A-Z, z.B. Anmeldung eines Patents beim DPMA oder EPA, Gebrauchsmuster anmelden, Abmahnung, Patentverletzung, Einspruch gegen Patent, Nichtigkeitsklage) - eine Sammlung wichtiger
Entscheidungen im Bereich des Patentrechts - die für das Patentrecht relevanten
Gesetze und Verordnungen
Die hier angebotenen Informationen können Ihnen nur einen groben Überblick über das Gebiet des Patentrechts geben, ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Korrektheit. Keinesfalls ersetzen sie eine Beratung im Einzelfall. Wenn Sie eine konkrete Frage zum Patentrecht haben, sprechen Sie unsere auf Patentrecht spezialisierten Patentanwälte und Rechtsanwälte an:
Patentanwalt Dr.-Ing. Günther Schneider, European Patent Attorney, München
Rechtsanwalt Dr.rer.nat. Michael Schramm, European Patent Attorney, München
Patentanwalt Dipl.-Inf. Andreas Bertagnoll, München
Rechtsanwalt Christoph Lang, München
