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Gemeinschaftspatent (EU-Patent)

Während es in der Europäischen Union bereits seit 1995 die Gemeinschaftsmarke und seit 2003 das Gemeinschaftsgeschmacksmuster gibt, sind die Verhandlungen auf EU-Ebene, um ein für EU-Europa einheitliches und zentral verwaltetes Gemeinschaftspatent (EU-Patent) auf den Weg zu bringen, bislang nicht erfolgreich gewesen. Im November 2010 ist wieder ein Anlauf der EU-Kommission gescheitert.

 

Konsens scheint zwar darin zu bestehen, dass das EU-Patent vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilt und verwaltet werden soll, und nicht etwa eine eigene EU-Behörde dafür geschaffen werden soll. Offene Punkte sind vor allem die Sprachenfrage und die Ausgestaltung der Gerichtsbarkeit für das Gemeinschaftspatent. Eine konkrete Prognose, ob es noch zu einer Einigung kommen wird, wollen wir hier nicht wagen. Zum aktuellen Stand der Verhandlungen um das Gemeinschaftspatent (u.a. mit einem Vorschlag zur Übersetzung eines Gemeinschaftspatents) können Sie sich auf der Seite der EU-Kommission selbst ein Bild machen. 

 

Solange es kein EU-Gemeinschaftspatent gibt, begnügen wir uns in Europa mit dem Europäischen Patent, das zwar zentral und einheitlich geprüft und erteilt wird - vom EPA - und den gesamten Raum der EU (und sogar mehr) erfassen kann, jedoch nach Erteilung in voneinander unabhängige nationale Patente zerfällt und wie nationale Patente durchgesetzt werden muss.