Urheberrecht
Angesichts der massenhaften Speicherung, Vervielfältigung, Zugänglichmachung und Weiterleitung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet gewinnt das Urheberrecht im Zeitalter des Internet ständig an Bedeutung.
Eine Vielzahl legislatorischer Aktivitäten ist im Bereich des Urheberrechts in den letzten Jahren zum Abschluss gebracht worden. Auch die Rechtssprechung hat sich in vielen Entscheidungen bereits mit den durch die neue Kommunikationstechnik entstandenen neuen Konflikttatbeständen im Urheberrecht befasst. Dennoch sind im Bereich des Urheberrechts natürlich weiterhin rasche rechtliche Entwicklungen sowohl der Legislative als auch der Judikatur zu erwarten.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen mit umfassendem Know-how in allen Fragen des Urheberrechts zur Verfügung. Auf den folgenden Seiten finden Sie
- ein Lexikon mit den wichtigsten Grundbegriffen des Urheberrechts (Urheberrecht von A-Z)
- eine Sammlung der wichtigsten
Gerichtsentscheidungen des Urheberrechts - die für das Urheberrecht relevanten
Gesetze und Verordnungen
Wenn Sie weitere Fragen zum Urheberrecht haben, sprechen Sie unsere auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwälte bitte direkt an:
Rechtsanwalt Dr. Torsten Bettinger, Fachanwalt für IT-Recht, München
Rechtsanwalt Martin Müller, München
Bei Fragen zu den eher technischen Bezügen des Urheberrechts einschließlich des Patentschutzes für Software, wenden Sie sich bitte an unsere entsprechend spezialisierten Patent- und Rechtsanwälte:
Patentanwalt Dr.-Ing. Günther M. Schneider, München
Rechtsanwalt Dr.rer.nat. Michael Schramm, München
Einen Überblick über unsere Beratungsleistungen im Urheberrecht finden Sie in der Rubrik Rechtsgebiete: Urheberrecht-Medienrecht
