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Patentrecht

Anmeldeverfahren


BETTINGER SCHNEIDER SCHRAMM beraten Sie beim Aufbau und der Pflege Ihres Schutzrechtsportfolios und entwickeln Strategien zum Schutz Ihrer Erfindungen und Innovationen. Wir arbeiten für Sie Patentanmeldungen und Gebrauchsmusteranmeldungen aus, führen das Erteilungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sowie vor dem Europäischen Patentamt und kooperieren weltweit mit spezialisierten Kollegen zum internationalen Schutz Ihrer Erfindungen. Darüber hinaus beraten wir Sie in Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts.

Da wir auch laufend in Patentverletzungsverfahren tätig sind, profitieren Sie als Mandant gleich doppelt, denn die aktuellen Erfahrungen aus den Streitverfahren fließen regelmäßig in die Gestaltung der Patentanmeldungen ein.

Besonders stark sind wir auf den High-Tech-Feldern, zum Beispiel bei Computer-implementierten Erfindungen (Hard- und Software), Telekommunikation, Messtechnik, Planungs- und Organisationssystemen, Bildverarbeitung, Kryptografie, Bioinformatik sowie Regenerative Energieerzeugung.

Unsere Mandanten kommen zum großen Teil aus den Bereichen Robotik, Automotive, Telekommunikation, Mikroelektronik, biomedizinische Technik, physikalische Messtechnik und Optik. Hier kommt uns vor allem die Berufspraxis unserer Partner Dr. Günther Schneider und Dr. Michael Schramm zugute, die ihre mehrjährige Erfahrung in nationalen und internationalen Forschungszentren der technischen Informatik und der Physik einbringen.


Validitätsverfahren


Wir verteidigen Ihre Patente und Gebrauchsmuster gegen Angriffe Dritter in Einspruchsverfahren, Nichtigkeitsverfahren und Löschungsverfahren. Wenn Sie ihrerseits gegen ein Patent oder Gebrauchsmuster eines Dritten vorgehen wollen, führen wir Einsprüche, Nichtigkeitsklagen und Löschungsverfahren gegen dessen Patente und Gebrauchsmuster durch.


Patentverletzungsverfahren


BETTINGER SCHNEIDER SCHRAMM bietet umfassenden Service in Patentverletzungsverfahren und in anderen Streitigkeiten mit technischem Bezug vor den ordentlichen Gerichten.

Wir führen Verhandlungen zur außergerichtlichen Beilegung von Patentstreitigkeiten, beraten Sie bei Abmahnungen, hinterlegen Schutzschriften und setzen vor allem Ihre Rechte aus Patenten gegenüber Dritten durch Patentverletzungsklagen durch. Umgekehrt verteidigen wir Sie auch gegen Angriffe aus Patenten Dritter.

Durch die echte Integration patentanwaltlicher und rechtsanwaltlicher Kompetenzen können wir diese Verfahren zusammen mit den üblichen Nebenverfahren, d. h. Einspruchs-, Nichtigkeits- und Löschungsverfahren, aus einer Hand betreuen. Dr. Michael Schramm deckt als Rechtsanwalt und European Patent Attorney die entscheidenden Kompetenzbereiche sogar in einer Person ab.

Auf Wunsch arbeiten wir auch kollegial mit externen Patentanwälten oder Rechtsanwälten zusammen, egal ob federführend oder mitwirkend.

Für global agierende Auftraggeber kooperieren wir mit Kollegen aus anderen Rechtsordnungen, besonders aus dem übrigen Europa und den USA, und bringen dabei unsere umfangreichen Erfahrungen mit multinationalen Patentverletzungsverfahren ein.

 

Wenn Sie eine konkrete Frage zum Patentrecht haben, sprechen Sie unsere auf Patentrecht spezialisierten Patentanwälte und Rechtsanwälte an:

 

Patentanwalt Dr.-Ing. Günther Schneider, München 

 

Rechtsanwalt Dr.rer.nat. Michael Schramm, München 

 

Patentanwalt Dipl.-Inf. Andreas Bertagnoll, München

 

Rechtsanwalt Christoph Lang, München

 

 

Weiterlesen: Patentrecht in unserer Rechtsdatenbank

 

Quicklink: Anmeldung eines Patents beim DPMA oder EPA