Verteidigung gegen rechtsverletzende Äußerungen bei Facebook

Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Äußerungen werden im Online-Bereich nicht anders beurteilt als im Offline-Bereich.

Meinungen, die die Grenze zu einer unzulässigen Beleidigung oder Schmähung nicht überschreiten, sind grundsätzlich durch die Meinungsfreiheit gem. Art. 5 GG geschützt und dürfen frei geäußert werden. Als „Meinungen“ gelten alle subjektiven und persönlichen Ansichten, die weder grundsätzlich richtig oder falsch sein können.

Sobald es sich bei der Äußerung allerdings um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt, stehen Ihnen insbesondere ein Unterlassungsanspruch sowie ein Anspruch auf Richtigstellung, ggf. auch auf Schadensersatz zu. Als „Tatsache“ werden objektive Vorgänge bezeichnet, die als wahr oder falsch dem Beweis zugänglich sind.

Die Differenzierung zwischen einer Meinung und einer Tatsache ist oft schwer zu ziehen und hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.