Unfair Competition

Wir beraten und vertreten Sie bei allen Fragen des Wettbewerbsrechts, sowohl in Streitigkeiten mit Mitbewerbern als auch gegenüber Wirtschaftsverbänden, Verbraucherschutzverbänden oder Kammern.

  • Schutz gegen Produktnachahmung

    Ein Schwerpunkt unserer wettbewerbsrechtlichen Beratung betrifft den Schutz gegen Produktnachahmung.
    Bekanntermaßen sind gerade die erfolgreichen Produkte gefährdet, von Trittbrettfahrern kopiert oder nachgeahmt zu werden

    Die Pirateriefälle, mit denen Unternehmen dabei konfrontiert werden können, sind vielfältig. Zum Beispiel können plumpe Nachahmungen der Produkte in minderwertiger Qualität auftauchen, häufig in Kombination mit einem gefälschten Markensymbol (Produktfälschungen). In anderen Fällen werden technische Prinzipien, wie etwa konstruktive Elemente oder Steuerungssoftware, in hoher Qualität reproduziert. Jeder Pirateriefall muss daher individuell analysiert werden und erfordert ganz individuelle Maßnahmen.

    Sofern ein Unternehmen gegen diese Formen der Ausbeutung nicht bereits durch das Markenrecht (z.B. Schutz der Produktform als dreidimensionale Marke),  durch die Eintragung eines Designrechts oder bei einer besonderen Gestaltungshöhe durch das Urheberrecht geschützt ist, kann sich ein Unternehmen gegen die unlautere Vermarktung seiner Leistungsergebnisse durch Mitbewerber unter bestimmten Bedingungen auf der Grundlage des wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes (§ 4 Nr. 3 UWG) zur Wehr setzen.  Ein solcher wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz besteht insbesondere dann, wenn die Anlehnung an ein fremdes Produkt so stark ist, dass der Käufer über die betriebliche Herkunft getäuscht wird, die Nachahmung die Wertschätzung des Originals ausnutzt oder beeinträchtigt, oder aber der Nachahmer die für die Herstellung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen auf unredliche Weise erlangt hat.

    Wir beraten seit vielen Jahren Mandanten, insbesondere aus der Technologie-, Sportartikel- und Designbranche, hinsichtlich des Schutzes gegen Produktnachahmungen und vertreten diese vor allen deutschen Instanzgerichten und dem Bundesgerichtshof.

    Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

    • die strategische Beratung beim Schutz gegen Produktnachahmungen durch Anmeldung  von Schutzrechten (z.B. durch die Eintragung einer Produktform als dreidimensionale Marke oder als Design)
    • die Vertretung in einstweiligen Verfügungs- und Hauptsacheverfahren vor den ordentlichen Gerichten sowie den außergerichtlichen Einigungsstellen in Wettbewerbsstreitigkeiten
    • die Beratung und Verteidigung bei unberechtigten Abmahnungen sowie die Hinterlegung von Schutzschriften
  • Beratung bei der Entwicklung von Marketingmaßnahmen, insbesondere im Internet

    Wir beraten sowohl bei der Entwicklung und Prüfung von Werbemaßnahmen und einzelnen Werbeaussagen als auch bei der Erstellung von umfassenden Werbekonzeptionen. Unser Ziel dabei ist es, nicht nur rechtliche Risiken aufzuzeigen, sondern kreative Lösungen zu entwickeln, mit denen Sie Ihre Ideen und Pläne in wettbewerbsrechtlich zulässiger Weise umsetzen können.

    Besondere Erfahrung haben wir bei Rechtsfragen in den Bereichen „Online-Werbung“ und „Online-Vertrieb“. An der Entwicklung dieses Rechtsgebiets sind unsere Anwälte seit Beginn des elektronischen Handels beteiligt und haben das Rechtsgebiet als Herausgeber und Autoren zahlreicher Publikationen zum Recht der Werbung und dem Vertrieb im Internet sowie durch ihre tägliche Beratungspraxis mitgeprägt.

    Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

     

    • die Prüfung von Werbekonzeptionen, einzelnen Werbemaßnahmen und Werbeaussagen
    • Verteidigung von Marketingmaßnahmen unserer Mandanten gegen rechtliche Beanstandungen durch Wettbewerber oder Verbände
    • Prüfung von Abmahnungen aber auch die Prüfung der Werbung eines angreifenden Wettbewerbers auf Möglichkeiten für Gegenangriffe
    • die Beratung bei der Konzeption von Online-Plattformen und Online-Shops, insbesondere auch hinsichtlich des Preisangaberechts
    • die Beratung bezüglich Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr, z.B. Belehrung der Verbraucher über Widerrufs- und Rückggaberechte
    • die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbedingungen, inbesondere für Vertriebsmodelle im Internet
  • Beratung hinsichtlich des Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

    Wir beraten Mandanten umfassend bei der Entwicklung von Schutzstrategien und leiten die erforderlichen zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen ein, wenn unsere Mandanten durch den Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen geschädigt werden.