Unionsmarken

Die Unionsmarke führt zu einer Vereinfachung der Markenpolitik und der Markenregistrierung auf Europäischer Ebene. Sie gewährt ihrem Inhaber ein in sämtlichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einheitlich geltendes Recht und setzt zu ihrer Entstehung nur ein einziges Eintragungsverfahren voraus. Als Marke können im wesentlichen die gleichen Zeichen angemeldet werden, die auch vom deutschen Patent- und Markenamt als Marke akzeptiert werden. Eintragungsfähig sind etwa:

  • Wörter, unabhängig davon, ob es sich um Phantasiebegriffe handelt oder ob sie einer bekannten Sprache entnommen sind, allerdings dürfen sie in dieser Sprache nicht zur Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen dienen, für die die Marke Schutz begehrt (z.B. Siemens);
  • Namen und Vornamen;
  • Unterschriften;
  • Buchstaben (Einzelbuchstaben oder Gruppen von Buchstaben)
  • Zahlen;
  • Abkürzungen, Kombinationen von Buchstaben, Zahlen und Zeichen, Logos;
  • Slogans;
  • Bildzeichen, Abbildungen und Piktogramme (z.B. die springende Raubkatze von Puma);
  • Portraits;
  • Kombinationen von Wörtern oder von grafischen Elementen sowie
  • Kombinationen von Wort- und Bildelementen wie z.B. Etiketten;
  • Dreidimensionale Formen (z.B. die Kühlerfigur „Emily“von Rolls-Royce);
  • Farben und Farbkombinationen;
  • akustische Marken, insbesondere Tonfolgen (z.B. Jingles)

Eine Unionsmarke kann nur unmittelbar beim EUIPO Alicante angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt entweder im Wege des E-Filing (Online-Anmeldung über den Nutzerbereich) oder per Post oder speziellem Kurierdienst. Das EUIPO in Alicante stellt für eine Vielzahl von markenrechtlichen Vorgängen (z.B. Anmeldung, Erhebung eines Widerspruchs, Eintragung des Rechtsübergangs) Formulare und Formblätter zur Verfügung, die von den Beteiligten verwendet werden sollen. Für jede Anmeldung einer Unionsmarke ist eine Gebühr zu entrichten. Die Gültigkeitsdauer der Eintragung beträgt 10 Jahre. Sie kann unbegrenzt verlängert werden.