Wahl des Accountnamens. Bei der Wahl des Accountnamens gilt grundsätzlich das Prinzip „first come, first serve“. Allerdings nur, solange und soweit der Name nicht Rechte Dritter verletzt.
Accountnamen und Rechte Dritter. In dieser Hinsicht ist es insbesondere nicht erlaubt, fremde Kennzeichen (Marken, Unternehmensbezeichnungen, Werktitel) zu nutzen, wenn die eigenen Leistungen mit denen unter dem fremden Kennzeichen geschützten verwechselt werden könnten (§§ 14, 15 MarkenG).
Ebenso nicht erlaubt ist es, unbefugt den Namen anderer Personen, Unternehmen, Organisationen oder staatlicher Einrichtungen zu nutzen, wenn dadurch eine Identitätstäuschung entstehen könnte (§ 12 BGB).