Copyrightvermerk

Nach deutschem Recht unterliegt das Urheberrecht an sämtllchen urheberrechtsschutzfähigen Werken wie Schriftwerken, Musikwerken, Bildern usw. keinerlei Formvorschriften. Dies ist der Vorteil des Urheberrechts gegenüber den gewerblichen Schutzrechten wie dem Markenrecht, Designrecht oder Patentrecht, die ein Anmeldeverfahren und teilweise auch ein Prüfungsverfahren für ihre Entstehung voraussetzen. Dies entspricht auch der Rechtslage in den meisten anderen Urheberrechtsordnungen.

Der Copyrightvermerk © stammt aus den USA. Zwar ist auch in den USA die Anmeldung und Hinterlegung des Werkes beim Copyright-Register für einen Urheberschutz seit dem Beitritt der USA zur RBÜ im Jahre 1989 nicht mehr erforderlich, so dass auch dort ein Werk automatisch mit dessen Schöpfung urheberrechtlichen Schutz genießt. Jedoch lassen sich dort bestimmte Ansprüche nur oder zumindest leichter durchsetzen, wenn die Werkexemplare den sog. ©-Vermerk mit Jahreszahl der ersten Veröffentlichung und Namen des Berechtigten enthalten und wenn das Werk beim Register of Copyrights registriert und hinterlegt wurde. Obwohl also zumindest nach deutscher Rechtslage ein Copyrightvermerk zur Erlangung des Urheberrechtsschutzes nicht notwendig ist, empfiehlt es sich insbesondere bei einer Nutzung des Werkes im Internet, den ©-Vermerk anzubringen. Außerdem führt er neben der Vermutung der Urheberschaft zugunsten seines Schöpfers auch dazu, dass dieser auch bei etwaigen vom Gesetz erlaubten Nutzungen, wie z.B. dem Zitat, in jedem Fall zu nennen ist.