Domainnamen sind verkehrsfähige Wirtschaftsgüter, die verkauft, vermietet, abgetreten oder gepfändet werden können. Als immaterielles Wirtschaftsgut sind sie Bestandteil des Unternehmensvermögens und als solches in der Handels- und Steuerbilanz zu berücksichtigen.
Die wirtschaftliche Verwertung von Domainnamen als Kaufgegenstand, Lizenzobjekt, Kreditsicherheit oder Haftungsgegenstand im Zwangsvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren und die Notwendigkeit einer unternehmensinternen Wertbestimmung von Domainnamen bei der Bilanzierung[1] werfen die Frage auf, nach welchen Kriterien der Wert eines Domainnamens quantifiziert werden kann.
Methoden zur Bewertung generischer Domainnamen
Die wirtschaftliche Bewertung von Domainnamen ist wie auch sonst bei immateriellen Wirtschaftsgütern allerdings schwierig. Wertrelevante Domainmerkmale bei generischen Domainnamen sind insbesondere die Länge des Domainnamen, die phonologische Eignung, die Anzahl der Keywords, aus denen der Domainname besteht, und die Suchhäufigkeit des Keywords, die Produktkategorie der Second Level Domain und Übereinstimmung der Sprache der Second Level Domain mit der Zielgruppe der TLD.
In der Praxis wurden insbesondere im Hinblick auf den Kauf oder den Verkauf von generischen Domainnamen (Domainnamen, die aus Gattungsbegriffen und beschreibenden Angaben bestehen) über sog. Domainbörsen eine Vielzahl von Bewertungsmethoden entwickelt, die dazu dienen sollen, auf empirischem Wege den wirtschaftlichen Wert eines Domainnamens festzulegen:
- die RICK-Formel, die zur Wertermittlung die vier Parameter »Risiko juristischer Auseinandersetzung«, »Image der Top-Level-Domain«, »kommerzielle Verwendbarkeit« (»C«) und »Kürze des Domainnamens« heranzieht
- die sog. Horatius-Formel, bei der die Wertbestimmung auf der Grundlage eines Kriterienkatalogs vorgenommen wird, nach dem unter anderem die Bestandsdauer des Domainnamens, inhaltliche Assoziationen und Aktualität, Eintragung in Suchmaschinen, Inhalt der unter dem Domainnamen angebotenen Website zur Wertbestimmung herangezogen werden (vgl. http://www.adresso.de);
- das sog. SCHARF-Modell, bei der die Bewertung ebenfalls anhand eines Kriterienkatalogs vorgenommen wird, der sich auf sechs Rubriken Shortness (S), Commercial Value (C), Handicap (H), Alternatives (A), Right of Names (R) und Financial Power (F) bezieht (vgl. http://www.bewertungsformel.de).
Der Wert der Domain sodann in einem Vergleichswertverfahren ermittelt, bei dem zunächst die genannten wertrelevanten Merkmale bestimmt werden und sodann versucht wird, Verkäufe von Domainnamen zu ermitteln, deren wertrelevanten Merkmale ein hohe Übereinstimmung mit dem zu bewertenden Domainnamen aufweisen. Da die Preise von Domainverkäufen im Regelfall vertraulich behandelt werden, liegt die Schwierigkeit der Methode häufig darin, eine ausreichende Anzahl vergleichbarer und zeitnaher Domainverkäufe zu ermitteln.
Da der Wert eines Domainnamens auch von den subjektiven Erwerberinteressen und aktuellen Marktentwicklungen beeinflusst wird, ist ähnlich wie die Bewertungsmethoden für Markenrechte[2] das Vergleichwertverfahren allenfalls dazu geeignet, Kriterien für eine näherungsweise Wertschätzung zu liefern, und keine Methode zur präzisen Ermittlung des Wertes eines Domainnamens.
Für generische Traffic-Domains, die im Rahmen eines Domain-Parking –Geschäftsmodell monetisiert werden und bei denen auf durch den Aufruf der auf den Parking-Seiten vorgehaltenen Werbelinks messbare Pay-per Click Vergütungen und damit kontinuierliche Cash-Flows geniert werden können, hat sich in der Praxis die Bewertung mittels eines freien Cash-Flow Multiplikators durchgesetzt.
Brand-Domains: Bewertung kennzeichnungskräftiger Domainnamen
Für kennzeichnungskräftige Domains, die mit der Marke oder dem Unternehmenskennzeichen des Domaininhabers übereinstimmen und deren wirtschaftlicher Wert daher in erster Linie von der Marke bzw. des Unternehmenskennzeichens, von dem der Domainname abgeleitet ist, abhängt, sind weder das Vergleichswertverfahren noch die Wertermittlung mittels eines Cashflow-Multiplikators geeignete Bewertungsmethoden. Für die Bewertung solcher Brand-Domains kann an die für die Markenbewertung entwickelten Bewertungsmethoden angeknüpft werden.
Einzelnachweise
- Zur Bilanzierung und Bewertung von Domainnamen s. Schmittmann, StuB 2002, 105, 108; Seifert, Das Recht der Domainnamen, S. 225 ff.
- Siehe dazu Fezer, § 27 Rn. 86 ff.; Repenn, Handbuch der Markenbewertung und -verwertung, S. 34 ff.