Domainrecht

Im Domainrecht sind wir anerkannte Experten. Wir haben zahlreiche Mandanten im Zusammenhang mit der Einführung neuer TLDs (.eu, .mobi, .asia, .tel) beraten und im Rahmen des „New gTLD Program“ der ICANN mehr als 20 Bewerbungen um neue TLDs erfolgreich juristisch begleitet (u.a. für Merck KG, BMW Group, Fresenius SA, TUI AG, Der Spiegel, Deutsche Vermögensberatung AG, Kanton Zürich).

RA Dr. Torsten Bettinger war als Panelist bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und Parteivertreter an mehr als 200 UDRP-Verfahren beteiligt. Er vertritt gegenwärtig die Merck KGaA im Streit mit der Merck & Co. Inc. und ICANN in einem der komplexesten und spektakulärsten Konflikte wegen der Zuteilung neuer Top-Level-Domains.

Als Leiter der ICANN Task Force Gruppe der AIPPI und Mitglied in ICANN’s Intellectual Property Constituency (IPC), als Herausgeber und Autoren des „Handbuch des Domainrechts: Nationale Schutzsysteme und internationale Streitbeilegung“  sowie durch Lehrtätigkeit und zahlreiche weitere wissenschaftliche Veröffentlichungen gestalten wir die Entwicklung dieses dynamischen Rechtsgebietes aktiv mit.

  • Prozessführung vor den ordentlichen Gerichten

    Wir haben erfolgreich mehrere juristische Musterverfahren bis zum Bundesgerichthof und Europäischen Gerichtshof für unsere Mandanten geführt und kennen aufgrund jahrelanger Erfahrung die unterschiedlichsten Formen des „Cybersqatting“. Wir gehen für unsere Mandanten entschlossen und engagiert gegen die unmittelbaren Verletzer aber auch gegen die an der Rechtsverletzung kausal mitwirkenden Portalbetreiber, Internet Provider und sonstige als „Störer“ haftende Personen bundesweit vor allen Gerichten vor.

    Sofern gegen unsere Mandanten als Domaininhaber unberechtigte Ansprüche erhoben werden, verteidigen wir diese mit derselben Konsequenz, wenn nötig, ebenfalls vor Gericht.

  • Vertretung in alternativen Streitbeilegungsverfahren

    Sowohl für den Bereich der generischen Top-Level-Domains (gTLDs) als auch für eine Vielzahl von country code Top-Level-Domains (ccTLDs) stehen mittlerweile außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren zur Verfügung, die effektiven und kostengünstigen Rechtsschutz gegen Domainpiraten ermöglichen.

    Wir haben zahlreiche Unternehmen in den verschiedenen Verfahren zum Schutz gegen die Zulassung neuer Top-Level-Domains (Legal Rights Objection, Community Objection, String Confusion Objection) vertreten und Markeninhaber und Domaininhaber sowohl im Bereich der gTLDs als auch der ccTLDs in über 70  alternativen Streitbeilegungsverfahren wegen der missbräuchlichen Registrierung von Second-Level-Domains und der Zulassung Top-Level-Domains juristisch begleitet.

    Hinsichtlich der folgenden alternativen Steitbeilegungsverfahren haben wir unsere Mandanten vertreten und beraten:

    Schutz gegen missbräuchliche Domainregistrierungen im Bereich der generischen TLDs

    Schutz gegen missbräuchliche Domainregistrierungen im Bereich .EU und der ccTLDs

    • Alternative Dispute Resolution for  .EU
    • Nominet Dispute Resolution Policy for .uk
    • CNNIC ccTLD Dispute Resolution Policy für .cn
    • .IN Domain Name Dispute Resolution Policy (INDRP)
    • Alternative Dispute Resolution Rules for .fr and .re Domain Names (CMAP)
    • WIPO Expedited Arbitration Rules for Domain Name Dispute Resolution under .PL

    Schutz gegen die Zulassung neuer TLDs im Rahmen ICANN’s New gTLD Programm

    • Legal Rights Objection
    • String Confusion Objection
    • Community Objection
    • Legitimate Interest  Objection

    Schutz gegen den mißbräuchlichen Betrieb einer gTLD

    • Trademark Post-Delegation Dispute Resolution Policy (TM PDDRP)
  • Bewerbung für neue generische Top-Level-Domains (new gTLDs)

    Unser Team verfügt über das notwendige juristische und technische Know-how, das zur Vorbereitung und Durchführung eines gTLD-Bewerbungsverfahrens bei ICANN erforderlich ist.

    In technischen Fragen arbeiten wir mit namhaften Internet Service Providern zusammen, die in der Lage sind, die technischen Voraussetzungen für den Registry-Betrieb einer gTLD zu realisieren.

    In der ersten Bewerbungsrunde für neue Top-Level-Domains haben wir unter anderem die folgenden new gTLD-Bewerbungen erfolgreich juristisch begleitet:

    Merck KGaA für <.merck> und <.emerck>

    BMW Group für <.bmw> und <.mini>

    TUI AG für <.tui>

    Der Spiegel  für  <.spiegel>

    Kanton Zürich  für <.zuerich>

    FLSmidth  für <.fls>

    Deutsche Vermögensberatung AG  für <.dvag>, <.Vermögensberater>, <.vermögensberatung>, <.allfinanz> und <.allffinanzberater>, <.allfinanzberatung>

    Unser Service-Angebot umfasst u.a.:

    • die Erstellung der Bewerbungsunterlagen und Durchführung des Bewerbungsverfahrens
    • die Konzeption und Ausarbeitung des Regelwerks der Vergabe- und Streitbeilegungsverfahren
    • die strategische Beratung bei der technischen Realisierung der Registry-Funktionen
    • die Beratung hinsichtlich der technischen und wirtschaftlichen Evaluierung Ihres Antrags  auf Registrierung einer TLD
    • das Projektmanagement
    • die Beratung bei der technischen Implementierung ihrer TLD
    • die Vertretung und Beratung im Falle von Einsprüchen gegen ihren Registrierungsantrag in allen in Betracht kommenden Streitbeilegungsverfahren (Legal Rights Objection, String Confusion, Community Objection und Limited Public Interest Objection) sowie der Rechtsschutzverfahren gegen Entscheidungen der ICANN.
  • Brand Monitoring

    Neben der forensischen Tätigkeit zeichnet sich die Kanzlei durch eine umfassende Beratung und Umsetzung der verschiedenen Brand Monitoring  Maßnahmen zum Schutz gegen die vielfältigen Formen des Kennzeichenmissbrauchs im Internet aus.

    Unsere Brand Monitoring Maßnahmen umfassen

    • Domainnamen in Bereich aller gTLDs und ccTLDs und allen Schriften,
    • Social Media Profile,
    • Phishing,
    • Malware,
    • Apps und
    • Add Words.

    Wir nutzen die modernste Monitoring-Software zum Auffinden von Rechtsverletzungen und sorgen durch  entschlossenes und engagiertes gerichtliches aber auch außergerichtliches Vorgehen gegen die unmittelbaren Verletzer oder die an der Rechtsverletzung  mitwirkenden und daher gegebenenfalls mithaftenden „Störer“ (z.B. Portalbetreiber, Internet Provider, Admin-C etc.)  dafür, dass diese rasch unterbunden werden.

    Wenn Sie mit Verletzungen im Ausland konfrontiert sind, werden wir gemeinsam mit unseren Kollegen vor Ort, mit denen sich die Zusammenarbeit über mehrere Jahre bewährt hat, konsequent Ihre Markenrechte gegen Verwechslungsgefahr, Rufausbeutung, Verwässerung und sonstigen Missbrauch verteidigen.

  • Domainverträge

  • Domainverwertung und Domainbewertung

    Die wirtschaftliche Verwertung von Domainnamen als Kaufgegenstand, Lizenzobjekt, Kreditsicherheit oder Haftungsgegenstand im Zwangsvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren sowie die Notwendigkeit einer unternehmensinternen Wertbestimmung von Domainnamen bei der Bilanzierung  wirft die Frage auf, nach welchen Kriterien der Wert eines Domainnamens quantifiziert werden kann. Wir beraten Sie bei

    • der wirtschaftlichen Verwertung von Domainnamen als Kaufgegenstand, Lizenzobjekt, Kreditsicherheit oder als Haftungsgegenstand im Zwangsvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren
    • bei der unternehmensinternen Wertbestimmung von Domainnamen im Rahmen der Bilanzierung, Due Dilligence-Prozessen und Unternehmensverträgen sowie beim Kauf oder Verkauf von Domainnamen
    • der Verwertung von Domainnamen im Rahmen der Zwangsvollstreckung

Aktuelle und umfassende Informationen zum Domain-Name-System, zur Rechtsprechung im Domainrecht sowie zu den verschiedenen außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren (z.B. UDRP, .eu-Streitverfahren etc.) finden Sie in unserer Infothek in der Rubrik Domainrecht.