Produkthaftung

Wir beraten Sie vorbeugend in allen Fragen rund um das Thema Produkthaftung und beraten und vertreten Sie im Haftungsfalle.

Das Thema Produkthaftung reicht von der vertraglichen (Stichwort: Gewährleistungshaftung) bis zur außervertraglichen (deliktischen) Produkt- und Produzentenhaftung. Ausgangspunkt vorbeugender Maßnahmen ist die entsprechende Verankerung des Themas im Unternehmen.

Hier liegt auch die Schnittstelle zum Produktsicherheitsrecht, das als Mindestsicherheitsmaßstab zur Haftungsvermeidung betrachtet werden kann. Produkthaftungsvermeidung erfordert jedoch regelmäßig einen höheren Sicherheitsstandard, als ihn das öffentlich-rechtliche Produktsicherheitsrecht vorgibt. Diesen geforderten Sicherheitsstandard gilt es im Unternehmen so zu organisieren und zu dokumentieren, dass er im Haftungsfalle notfalls auch vor Gericht dargestellt werden kann. In den Lieferbeziehungen können entscheidende Weichenstellungen bereits in der Gestaltung der Lieferbeziehungen (z.B. in Qualitätssicherungsvereinbarungen) erfolgen.

Steht ein Haftungsfall an, kommt es entscheidend auf das Verhalten gegenüber Behörden, der Öffentlichkeit und möglichen Betroffenen an, sowohl auf Seiten betroffener Herstellerunternehmen als auch potentiell Geschädigter.

Wir unterstützen Sie hierbei, z.B. zu den Themen

  • Produkthaftungscompliance
  • Vertragsgestaltung in der Vertriebskette (z.B. Qualitätssicherungsvereinbarungen)
  • Beratung und Vertretung im Haftungsfalle
  • Abwehr von Produkthaftungsansprüchen
  • Rückrufe
  • Durchsetzung von Produkthaftungsansprüchen

Prof. Dr. Claudius Eisenberg schult regelmäßig Mitarbeiter namhafter Unternehmen zu den Themen Produktsicherheit und Produkthaftung. Darüber hinaus publiziert er regelmäßig zu diesen Themen und tritt als Vortragsredner auf.