Als anwaltliche Vertreter in einer Reihe juristischer Musterverfahren und als Autoren mehrerer Standardwerke zum Internetrecht haben wir die Entwicklung des Internetrechts von Anfang an begleitet und mitgestaltet. Wir betreuen eine Reihe namhafter Internet Service Provider, Softwarehäuser und Betreiber elektronischer Marktplätze und sind mit den Veränderungen der Infrastruktur des Internet und den damit zusammenhängenden Nutzungs- und Werbeformen bestens vertraut.
Unser Leistungsspektrum umfasst folgende Bereiche:
- Online-Portale und Internet-Vertragsrecht (E-Commerce)
Wir beraten Sie und entwerfen für Sie Nutzungsbedingungen, Datenschutzhinweise und sonstige erforderliche Nutzer-Informationen für Online-Angebote und -Dienste, z.B.
- Entwurf von Nutzungsbedingungen für Online-Portale (z.B. Bewertungsportale, Rankings, Soziale Netzwerke, Community-Webseiten), Beratung bezüglich Haftungsfragen
- Beratung bei der Gestaltung von Online-Shops und elektronische Marktplätze, z.B. in Bezug auf Preisangaben und sonstiger gesetzlich geforderter Verbraucherinformationen
- Entwurf Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGBs), insbesondere für Online-Shops, elektronische Marktplätze und Online-Auktionsplattformen
- Beratung bei wettbewerbsrechtlichen Fragen bezüglich der Präsentation und Werbung für Leistungen im Internet
- Social Media
Mit der Entwicklung des Internets zum Web 2.0 sind Social Media zu einem Massenphänomen geworden und beeinflussen nicht nur die private Nutzung des Internet sondern auch den geschäftlichen Verkehr nachhaltig. Dienste wie Facebook,Twitter, YouTube , Pinterest, Google+, Bewertungsforen, Blogs etc. werfen zahlreiche Rechtsfragen auf.
Wir beraten Sie hinsichtlich
- der vertragsrechtlichen Aspekte der Social Media.
- der datenschutzrechtliche Aspekte der Social Media.
- aller Haftungsfragen hinsichtlich der Social Media.
- der persönlichkeitsrechtlichen Aspekte der Social Media.
- medien- und internetrechtlicher Anforderungen an Social Media
- Providerverträge
Wir beraten Sie insbesondere im Zusammenhang mit folgenden Vertragstypen im Bereich der Zurverfügungstellung von Leistungen mit Bezug zum Internet (Providerverträge):
- Access-Providing (Internetzugang)
- Web-Hosting
- Domainregistrierung und ergänzende Leistungen (Portfolio-Management)
- Erstellung von Webseiten
- Design von Webseiten und Layout-Elementen (Web-Design)
- Application Hosting und Application Service Providing (ASP)
- Haftung im Netz
Die Nutzung des Internet wirft spezifische Haftungsfragen auf. Unter welchen Voraussetzungen haften Unternehmen und Privatpersonen für eigene und fremde Inhalte im Internet? Ausgangspunkt des Rechts der Online-Haftung ist das Telemediengesetz (TMG). Wir beraten
- Host-Provider, die Speicherplatz auf Webservern für fremde Inhalte vermieten;
- Access-Provider, die den Zugang zum Internet durch Bereitstellen von Wählverbindungen schaffen
- Content-Provider, die eigene Inhalte ins Netz stellen