Produktsicherheit

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Thema Produktsicherheit und vertreten Sie in Auseinandersetzungen mit Behörden, Wettbewerbern, Vertragspartnern und weiteren Betroffenen.

Das Thema Produktsicherheit steht seit geraumer Zeit in immer stärkerem Fokus des europäischen und deutschen Gesetzgebers und der zuständigen Behörden, aber auch von Kunden und Anwendern. In immer schnellerer Abfolge werden Neuregelungen erlassen. Derzeit läuft noch die Anpassung der produktsicherheitsrechtlichen Regelungen an den aktuellen europäischen Rechtsrahmen, da steht schon eine erneute produktsicherheitsrechtliche Neuorientierung vor der Tür. Die Komplexität der produktsicherheitsrechtlichen Vorgaben nimmt beständig zu. Dabei spielt das Thema Produktsicherheit sowohl öffentlich-rechtlich gegenüber den zuständigen Behörden als auch zivilrechtlich (z.B. Absicherung in der Vertriebskette, Qualitätssicherungsvereinbarungen) gegenüber Vertragspartnern, Abnehmern und Anwendern eine bedeutende Rolle. Wir beraten Sie umfassend im Rahmen der Umsetzung dieser Vorgaben, deren Einhaltung ein bedeutender Bestandteil der Compliance in Ihrem Unternehmen darstellt. Insbesondere zu:

  •     Produktsicherheit als Bestandteil von Compliance
  •     Produkte allgemein (z.B. Maschinen, Fahrzeuge)
  •     Medizinprodukte
  •     Bauprodukte
  •     Lebensmittel und Agrarprodukte
  •     Vertragsgestaltung in der Vertriebskette

Die Einhaltung der produktsicherheitsrechtlichen Vorgaben kann als Mindestsicherheitsstandard für das verwandte Thema Produkthaftung angesehen werden.

Prof. Dr. Claudius Eisenberg schult regelmäßig Mitarbeiter namhafter Unternehmen zu den Themen Produktsicherheit und Produkthaftung. Im Bereich Medizinprodukte hat er darüber hinaus das Zertifikat Manager Regulatory Affairs International (TÜV Süd) erworben. Er publiziert regelmäßig zu diesen Themen und tritt als Vortragsredner auf.