Das Recht der Domainnamen in Deutschland und weltweit:
Fast auf den Tag genau 20 Jahre sind seit der Entscheidung des ersten Domainkonflikts durch das LG Mannheim im Fall »heidelberg.de« vergangen. Das im Wesentlichen auf »Richterrecht« beruhende deutsche Domainrecht hat sich seitdem als fester Bestandteil des Kennzeichenrechts etabliert. Die zuweilen beklagte Rechtsunsicherheit ist nach mehreren „Nachjustierungen“ durch Entscheidungen des BGH weitgehend überwunden. Auch in den anderen wichtigen Industriestaaten, die Gegenstand der vorliegenden Untersuchung sind, waren die wesentlichen kennzeichen- und wettbewerbsrechtlichen Problemlagen des Domainrechts mittlerweile Gegenstand instanzgerichtlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen.
Dem reichen Entscheidungsmaterial, das auf der Grundlage der »Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy« (UDRP) und der Streitbeilegungsordnung für Domainnamen im Bereich .EU entstanden ist, lassen sich ebenfalls zwischenzeitlich klare Maßstäbe und Leitlinien entnehmen, die für die meisten Konfliktsituationen eine rechtliche Bewertung und Prognose künftiger Panel-Entscheidungen erlauben.
Zu einer fundamentalen Veränderung des Domain-Name-Systems hat das von der ICANN nach kontroversen Diskussionen der verschiedenen »Stakeholder Groups« im Juni 2012 verabschiedete »New gTLD Program« geführt, das den bislang auf 21 generische Top-Level-Domains begrenzten Namenraum um über 1000 neue gTLDs erweitert. Noch ist offen, ob die mit der Einführung der neuen Top-Level-Domains geschaffenen »Rights Protections Mechanism« (Sunrise-Services, Trademark Claims Services) und die neuen alternativen Streitbeilegungsverfahren (Trademark Post-Delegation Dispute Resolution Procedure, Uniform Rapid Suspension System (URS), Sunrise Dispute Resolution Policy) ausreichen werden, den Markeninhabern Schutz gegen die zu erwartende neue Welle des »Cybersquatting« zu bieten.
Inhalt:
Das neue Handbuch des Domainrechts stellt die unterschiedlichen Verfahren der Domainregistrierung, die Organisationsstruktur der ICANN und die von ihr „rights protection mechanisms“ und außergerichtlichen Streitbeilegung sowie die Entwicklung der Entscheidungspraxis der staatlichen Gerichte in Deutschland und 20 Industriestaaten umfassend dar. Es ist als Handbuch und Nachschlagewerk konzipiert und wendet sich damit vor allem an den Praktiker, der eine ausführliche Beantwortung auf Einzelfragen sucht oder sich einen umfassenden Überblick über das Recht der Domainnamen verschaffen möchte.
Das Werk enthält unter anderem:
- eine ausführliche, systematische Erläuterung des deutschen Domainrechts
- ausführliche Erläuterung der jeweiligen nationalen Rechtsprechung und Gesetzgebung aus 20 Industriestaaten (u.a. USA, China, Japan, Russland, Schweiz und EU-Mitgliedsstaaten)
- die Organisationsstruktur und Governance Modell der ICANN sowie die Rechtsschutzverfahren gegen Maßnahmen und Entscheidungen der ICANN
- das „New gTLD Program“, insbesondere das new gTLD Bewerbungs- und Evaluierungsverfahren
- die drei alternativen Streitbeilegungsverfahren gegen die Benutzung der neuen Top-Level-Domains
- Trademark Post-Delegation Dispute Resolution Procedure (TM PDDRP)
- Registry Restriction Dispute Resolution Procedure (RRDRP)
- Public Interest Commitment Dispute Resolution (PICDRP)
- das neu eingeführte »Uniform Rapid Suspension System« (URS)
- die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) mit umfassender Analyse der Entscheidungspraxis
- Darstellung des außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens für .EU mit umfassender Analyse der Entscheidungspraxis
Autoren:
Das internationale Autorenteam aus Wissenschaftlern, Richtern, Anwälten und Mitarbeitern von Institutionen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, gewährleistet eine hohe Qualität des Werkes. Die Autoren sind allesamt Experten im Domainrecht, die die Entwicklung des Domainrechts maßgeblich mitbestimmt haben.
Albert Agustinoy Guilayn, Spanien; Prof. Dr. Mustafa Aksu, Türkei; Adonna Alkema, Niederlande; Dr. Torsten Bettinger, LL.M.; Prof. Dr. Peter Burgstaller, Österreich; Christine Celius, Norwegen; Benjamin Docquir , Belgien; Prof. Dr. Philipp Fabbio, Italien; Natalia Gulyaeva , Russland; Makoto Hattori, LL.M., Japan; Dr. Gallus Joller, Schweiz; Iouri Kobiako v. Gamm, Russland; Dr. Oliver Maaz, China; Martin Müller; Ho-Hyun Nahm, Republik Korea; Nodoka Nakamura, Japan; Dawn Osborne, Vereinigtes Königreich; Dr. Justyna Ozegalska-Trybalska, Polen; Steve Palmer, Vereinigtes Königreich; Per-Erik Hugo (Petter) Rindforth, LL.M., Schweden; Dr. David tros , Tschechien, Slowakei; Prof. Dr. Alain Strowel, Belgien; David Taylor, Frankreich; William R. Towns, Vereinigtes Königreich; Allegra Waddell; Prof. Knud Wallberg, Dänemark
Weitere Infos:
- Gesamtgliederung
- Leseprobe
- Bestellung des Handbuchs
- Eine online-Version ist verfügbar und kann hier abonniert werden
- Carl Heymanns Verlag, 2. Auflage, 2017, Seitenzahl: 1808, ISBN: 978-3-452-28261-3
Rezensionen der ersten Auflage:
„Dem Herausgeber und seinem internationalen Autorenteam ist ein großer Wurf gelungen. Das Domainrecht wird umfassend, international, rechtlich präzise und auf der Grundlage beeindruckender Tatsachenkenntnis erläutert. Für grenzüberschreitende Fragen ist dieses Buch ein unverzichtbares Referenzwerk, doch auch das deutsche Domainrecht wird in einer Gründlichkeit erläutert, die dieses Werk zum Standardwerk macht. Für Praktiker, die mit Rechtsfragen der Domains mehr als nur sporadisch zu tun haben, ist dieses Werk als Erkenntnisquelle unverzichtbar.“
(Prof. Dr. Ansgar Ohly, MMR 11/ 2009, XX – XXI)
„Das Buch ist eine Meisterleistung und jedem, der mit Fragen des Domainrechts zu tun hat, zu empfehlen. Für den Praktiker, der sich in dieses Rechtsgebiet fundiert einarbeiten möchte, ist es unverzichtbar und aus wissenschaftlicher Sicht ist es eine Bereicherung der rechtsvergleichenden Literatur zum Kennzeichenrecht. Etwas auch nur annähernd Vergleichbares zum Domainrecht gibt es nicht.“
(RA Dr. Roland Knaak, Zeitschrift für Geistiges Eigentum (ZGE), 2010 (Heft 3), S. 505 -507)
„Insgesamt verdient das in jeder Hinsicht beeindruckende Werk von BETTINGER und den beteiligten Mitautoren vorbehaltlose Anerkennung. Inhaltlich sind weder Lücken noch Schwächen erkennbar, und dank einer überzeugenden Gliederung und zahlreicher nützlicher Verzeichnisse können spezifische Antworten trotz des grossen Umfangs gezielt und schnell lokalisiert werden. … Das von BETTINGER vorgelegte Handbuch stellt das Domainrecht derart umfassend, gründlich und praxisnah dar, dass es innert Kürze zu einem Standardwerk im gesamten deutschen Sprachraum avancieren dürfte.“
(Sic!, Zeitschrift für Immaterialgüter-, Informations- und Wettbewerbsrecht, 3/2009, S. 226 – 229, Dr. Ueli Buri, Fürsprecher, stv. Leiter der Abteilung Recht und Internationales am Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum, Bern)
„….die umfassendste Darstellung des Domainrechts mit bemerkenswerter Tiefgründigkeit und Prägnanz, die für jedwede Fragestellung Problemlösungen aufzeigt. Wer sich mit Domainrecht befasst, kommt an diesem Handbuch, das in jeglicher Hinsicht sein Geld wert ist, nicht mehr vorbei.“
(Rechtsanwalt Holger Grauel, Köln, Lehrbeauftragter für Marketingrecht an der FH Bonn-Rhein-Sieg, in Kommunikation und Recht, Heft 9/2008, VI.)
„Ein sehr gelungenes Werk voller Informationen und wertvoller Hinweise zur Registrierung, Rechtsprechung und internationalen Streitbeilegung. Ein „MUSS“ für jeden, der sich mit Domains beschäftigt.“
(RA Thomas Schatz, Marktplatz-Marke.de, Newsletter 5/2008)
„Bettinger und seinen insgesamt 26 internationalen Autoren aus Wissenschaft und Praxis ist mit diesem Handbuch eine gute Mischung aus juristischer Detailtiefe, insbesondere zum deutschen Recht, umfassendem Überlick über die Lage in anderen „wichtigen“ Rechtsordnungen einerseits sowie technischen Aspekten des Domain-Name-Systems und Informationen zur Registrierung und Streitbeilegung andererseits gelungen. Neben dem angesprochenen Praktiker ist es damit auch für andere am Domainrecht Interessierte lehrreich und umfassend.“
(Rechtsanwalt Tobias Haar, LL.M (Rechtsinformatik), Mitteilungen der deutschen Patentanwälte, 2008, S. 430)
„Bettinger zieht mit dem Handbuch des Domainrechts in gewisser Weise Bilanz einer mittlerweile ein Jahrzehnt währenden wissenschaftlichen Befassung mit dem Thema, das seine besonderen Reize für Wissenschaft und Praxis auf der hohen praktischen Relevanz bei gleichzeitig aufgeworfenen hochspannenden Grundsatzfragen bezieht. Die rechtsvergleichenden Länderberichte runden die Darstellung kongenial ab und verleihen dem Werk seinen hohen praktischen Nutzwert. …. Das Handbuch hat das Zeug zum Standardwerk in diesem Bereich und wird sich wohl zum kaum hinwegzudenkenden Arbeitsmittel der Praxis entwickeln.“
(Prof. Dr. Matthias Leistner, LL.M., Bonn, GRUR 2008, S. 1075 f.)
„… Das Buch bietet einen in dieser Form in deutscher Sprache bislang noch nicht erhältlichen Überblick über den aktuellen Stand des inzwischen entstandenen Domainrechts. … Es ist eine sinnvolle Ergänzung der Bibliothek jedes Praktikers, der sich häufig mit Domainnamenskonflikten befassen muss – und bietet darüber hinaus jedem Interessierten wertvolle Hintergrundinformationen gerade auch über das internationale Umfeld in dieser Bereich“.
(RAin Dr. Julia Voegeli-Wenzl, Hamburg, GRUR Int. 2009, S. 183 f.)
„Das selbst gesteckte Ziel, als Handbuch und Nachschlagewerk dem Praktiker bei der ausführlichen Beantwortung von Einzelfragen zu helfen und einen umfassenden Überblick über das Recht der Domainnamen zu geben, wird mehr als erreicht. Auch dem wissenschaftlich interessierten Leser bietet das Buch eine wichtige und verlässliche Grundlage, wenn es um die Grundlagen des Domainrechts, gerade auch in anderen Rechtsordnungen, geht. Das Handbuch des Domainrechts von Bettinger verdient einen Stammplatz auf dem Schreibtisch eines jeden, der sich mit Rechtsfragen rund um Domains befasst.“
(RiOLG a.D., Prof. Dr. Olaf Sosnitza, Universität Würzburg, MarkenR 2009, 106)
„Bettinger hat ein opulentes Werke vorgelegt. Es ist zweifellos ein Muss für jeden, der mit Domainnamenskonflikten zu tun hat. Die Darstellung ist übersichtlich und gibt zu allen Facetten des Domainrechts eine klare Antwort.“
(Dr. Jan Eichelberger, LL.M.oec, in GB – Der grüne Bote, Zeitschrift für Lauterkeitsrecht und Geistiges Eigentum, 3/2009, S. 207)