Schutzdauer

Die Schutzdauer (Laufzeit) eines deutschen Patents beträgt maximal 20 Jahre, beginnend mit dem Tag der Anmeldung des Patents beim Deutschen Patent- und Markenamt. Eine Voraussetzung hierfür ist allerdings die alljährliche Entrichtung von Jahresgebühren an das Deutsche Patent- und Markenamt.

 Die Schutzdauer eines europäischen Patents beträgt ebenfalls maximal 20 Jahre, beginnend mit dem Tag der Anmeldung. Jahresgebühren sind auch für das europäische Patent zu entrichten, und zwar bis zur Erteilung des europäischen Patents an das Europäische Patentamt, danach an die Behörden in denjenigen Ländern, in welchen das europäische Patent validiert wurde.

 Die Schutzdauer eines deutschen Gebrauchsmusters beträgt maximal 10 Jahre ab Anmeldetag, die durch Gebührenzahlung nach 3 Jahren für weitere 3 sowie anschließend für 2 mal 2 Jahre bewirkt wird.