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Ziel der Kollisionsüberwachung
Um zu verhindern, dass Marken zur Eintragung zugelassen werden, die mit dem eigenen Zeichen verwechslungsfähig sind, sollte die Veröffentlichung neuer Markeneintragungen überwacht werden. Es empfiehlt sich daher, die Marke nach Eintragung in die sog. Kollisionsüberwachung durch einen mit Markenangelegenheiten vertrauten Rechtsanwalt aufzunehmen. In diesem Fall wird der Markeninhaber von seinem Rechtsanwalt darauf hingewiesen, dass eine zu Verwechslungen Anlass gebende Markenanmeldung erfolgt ist.
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Schutz gegen kollidierende Marken Dritter
Werden Sie auf eine kollidierende Marke hingewiesen, besteht in der Regel innerhalb eines Zeitraums von mehreren Monaten, bei deutschen Marken innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten ab Veröffentlichung der Eintragung der Marke, die Möglichkeit Widerspruch gegen die Marke einzulegen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist besteht die Möglichkeit, die Marke durch Klage vor einem ordentlichen Gericht löschen zu lassen.