Der Fachmann („Durchschnittsfachmann“) ist der fiktive Adressat eines Patents bzw. der dort enthaltenen Lehre.
Der Fachmann verfügt über duchschnittliches Wissen und durchschnittliche Erfahrung auf dem technischen Gebiet der Patents. Er wird immer dann bestimmt, wenn es um die Auslegung des Patents oder um die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit geht.
Der Fachmann ist sozusagen die Brille, mit welcher das Patent bzw. die Patentanmeldung zu lesen ist.