Die Priorität eines Schutzrechts bezeichnet dessen Zeitrang. Der Zeitrang einer Patentanmeldung legt unter anderem den Stand der Technik fest, der bei der Beurteilung der Patentfähigkeit zu berücksichtigen ist.
Der Zeitrang einer Patentanmeldung bzw. eines Patents wird bestimmt entweder durch
den Tag der (wirksamen) Einreichung beim Amt oder
- den Anmeldetag einer früheren Patentanmeldung, sofern dieser Anmeldetag für die spätere Patentanmeldung wirksam beansprucht wird.
Wirksam beansprucht werden kann der Anmeldetag einer früheren Patentanmeldung nur, wenn und soweit folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
Die spätere Anmeldung wird innerhalb eines Jahres nach der früheren Anmeldung in einem Mitgliedsland der Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) eingereicht;
- beide Anmeldungen beinhalten dieselbe Erfindung;
- beide Anmeldungen haben denselben Anmelder (oder einen Rechtsnachfolger);
- die frühere Anmeldung ist die erste Anmeldung der Erfindung;
- die frühere Anmeldung war noch nicht Gegenstand einer Inanspruchnahme ihres Anmeldetages für die Erfindung.