Schadensersatzrecht: Bundesgerichtshof beseitigt Gefahren einer erheblichen Überkompensation

19. März 2018. Änderung:der Rechtsprechung – Schluss mit fiktiven Mangelbeseitigungskosten.
Der Bundesgerichtshof hat eine wichtige Rechtsprechungsänderung zur Schadensberechnung im Bau- und Werkvertragsrecht vorgenommen.

BGH, Urteil vom 22.02.2018 – VII ZR 46/17

Lesen Sie eine Zusammenfassung hier in unserer Infothek.