Schadensersatzrecht: Bundesgerichtshof beseitigt Gefahren einer erheblichen Überkompensation 19. März 2018. Änderung:der Rechtsprechung – Schluss mit fiktiven Mangelbeseitigungskosten. Der Bundesgerichtshof hat eine wichtige Rechtsprechungsänderung zur Schadensberechnung im Bau- und Werkvertragsrecht vorgenommen. BGH, Urteil vom 22.02.2018 – VII ZR 46/17 Lesen Sie eine Zusammenfassung hier in unserer Infothek. Übersicht