Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts

15. Mai 2017

Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts wurde am 08.03.2017 vom Bundestag beschlossen und tritt zum 01.01.2018 in Kraft.

Die konsolidierte Fassung dieses Gesetzes finden Sie hier.

Es handelt sich um die umfangreichste Reform des Bauvertragsrechts seit Bestehen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der wesentliche Inhalt des Reformgesetzes ist: