- Begriff und Entwicklung
Die Gebäudeautomation erfährt eine ständig wachsende Bedeutung. Unter dem Stichwort „smart homes“ hat sie mittlerweile auch den Wohnbaumarkt erreicht. In der Gebäudeautomation verbinden sich das Bauwerk und die IT-Technik. Durch diese neuartige technische Kombination stellt sich auch eine Vielzahl von neuen Rechtsfragen.
Als Gebäudeautomation (GA) bezeichnet man die Gesamtheit von Überwachungs-, Steuer-, Regel- und Optimierungseinrichtungen in Gebäuden. Sie ist damit ein wichtiger Bestandteil des technischen Facilitymanagements. Ziel ist es, Funktionsabläufe gewerkeübergreifend selbstständig (automatisch), nach vorgegebenen Einstellwerten (Parametern) durchzuführen oder deren Bedienung bzw. Überwachung zu vereinfachen. Alle Sensoren, Aktoren, Bedienelemente, Verbraucher und andere technische Einheiten im Gebäude werden miteinander vernetzt. Kennzeichnendes Merkmal ist die dezentrale Anordnung der Steuerungseinheiten sowie die durchgängige Vernetzung mittels eines Kommunikations-Netzwerks oder Bussystems.
- Anwendungsgebiete
Die klassischen Anwendungsgebiete der Gebäudeautomation betreffen die so genannten HLS-Gewerke (Heizung, Lüftung, Klima, Sanitär), die Fördertechnik (Aufzüge, Rolltreppen), die Lichttechnik, die Verschattungstechnik in Abhängigkeit von Sonnenlicht und Wind, die Sicherheitstechnik (Brandmeldezentrale, Fluchtwege, Brandschotts) sowie die Zugangskontrollsysteme. Insbesondere gestiegene Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden haben der Gebäudeautomation nochmals weiteren Auftrieb verliehen.
Einen Teilaspekt der Gebäudeautomation und den Übergang zum so genannten „Smart home“ stellt die Raumautomation dar. Sie behandelt die Automatisierung einzelner Raumfunktionen, insbesondere des Raumklimas, der Raumheizung und –lüftung. Die Möglichkeiten gehen von Zeitprogrammen, die zur Steigerung der Energieeffizienz die Betriebsarten der Raumtemperaturregler anpassen und Beleuchtungen abschalten, über Anwesenheitsauswertungen, bei denen Sensoren die Anwesenheit von Personen erkennen und danach Funktionen für Heizung, Belüftung (Frischluftzufuhr), Beschattung und Beleuchtung automatisch regeln, Wettersensoren, die bei Regen oder Sturm Fenster und Rollläden automatisch schließen bis zur manuellen Fernbedienung der Raumfunktionen (z.B. Abschalten des Herdes vom Büro aus). Im privaten Nutzungsbereich spielt auch die Zentralisierung der Unterhaltungstechnik (Musik, Video) eine immer größere Rolle. - Neue Rechtsfragen
Die Gebäudeautomation geht über die reine Informationsbereitstellung über zentrale Gebäudefunktionen deutlich hinaus, indem sie die technische Gebäudeausrüstung selbst aktiv steuert.
Durch die Verbindung des Bauwerks und der IT-Technik ergeben sich zahlreiche neue Möglichkeiten. Damit erhöht sich auch einerseits die technische Komplexität, andererseits stellen sich damit auch neuartige Rechtsfragen. So ist z.B. häufig nicht klar, nach welchen Rechtsregeln sich die Steuerungssoftware beurteilt. Je nachdem, ob Kauf- oder Werkvertragsrecht anwendbar ist, greifen unterschiedliche Regelungen z.B. für die Verjährung von Mängeln; mit entsprechenden Konsequenzen für die Vertragsgestaltung.
In vergaberechtlicher Hinsicht stellt sich mit der wachsenden Bedeutung der Steuerungstechnik die Frage, ob die bauliche und Softwarefunktion getrennt, nach Losen, auszuschreiben sind (losweise Vergabe).
Je nach Komplexität des automatisierten Gewerks kann das bauübliche Abnahmeprozedere sich als nicht mehr ausreichend erweisen und stattdessen Testphasen und Testprotokolle, die eher aus dem Anlagenbau bekannt sind, notwendig werden, um die Funktionsfähigkeit des Gewerks überhaupt beurteilen zu können.
Mit der Komplexität des Gewerks steigt auch seine Wartungsnotwendigkeit. Für viele Bereiche werden Wartungsverträge abzuschließen sein, die dann die softwaretypischen Besonderheiten zu berücksichtigen haben.
Adäquate Rechtsberatung in diesen Rechtsbereichen erfordert sowohl rechtliche Spezialkenntnisse und technisches Verständnis sowohl im Bau- als auch im IT-Sektor. In unserer Sozietät vereinen wir diese spezielle Expertise und sind deshalb in der Lage, Rechtsberatung exakt nach den Bedürfnissen unserer Mandanten anzubieten.