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Alles, was Recht und Technik ist

Wir beraten und vertreten Sie auf allen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes - Patentrecht, Markenrecht, Designrecht und Wettbewerbsrecht - sowie im Informationstechnologie-Recht, im Computerrecht, Internetrecht, Domainrecht und Urheberrecht

 
Wir melden Ihre Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Geschmacksmuster (Designs) an, beraten und vertreten Sie in Verletzungsprozessen, Nichtigkeitsverfahren und Einspruchsverfahren vor allen Gerichten und den zuständigen Patent- und Markenämtern und auch bei (angedrohten) Durchsuchungen und Beschlagnahmeverfahren auf Messen und in Betrieben. Darüber hinaus entwerfen und verhandeln wir für Sie Lizenzverträge, IT-Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen und beraten Sie in den Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts.
 
Im Unterschied zur üblichen Rechtsberatung vereinen wir die entscheidenden Kompetenzen aus Recht und Technik unter einem Dach.  Wenn es darauf ankommt, arbeiten juristisch und technisch qualifizierte Patentanwälte und Rechtsanwälte eng für Sie zusammen. Durch die Zusammenarbeit mit ausgewählten Kollegen im Ausland wahren wir Ihre Interessen auch international.

 

Unsere besondere Expertise im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des IT-Rechts und des Internetrechts ist ausgewiesen durch die Berechtigung unserer Partner zur Führung der Titel "Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz" und "Fachanwalt für IT-Recht".

 

Wir verstehen nicht nur unser anwaltliches Handwerk, sondern vor allem auch Ihre Produkte, Erfindungen und Ideen.

 

News

Domainrecht: BGH zur Eintragung eines Nichtberechtigten als Domaininhaber ("gewinn.de")
interner Link folgtEntscheidung im Volltext

Urheberrecht: BGH urteilt erneut zu thumbnails bei Bildersuchmaschinen ("Vorschaubilder II")
interner Link folgtEntscheidung im Volltext

Markenrecht: BGH zur Verwechslungsgefahr zwischen "Enzymax" und "Enzymix"
interner Link folgtEntscheidung im Volltext

Patentrecht: USA verabschieden weitreichende Änderungen im Patentrecht. BSS veranstalteten hierzu ein Seminar am 16.11.2011

Internetrecht: LG Aschaffenburg verlangt bei kommerziell genutztem Facebook-Profil eigene Anbieterkennzeichnung gem. § 5 TMG
interner Link folgtEntscheidung im Volltext

Patentrecht: Große Beschwerdekammer des EPA zur Anhängigkeit von Patentanmeldungen G 1/09
interner Link folgtmehr zur Entscheidung G 1/09